Rechts- & Steuerkanzlei Peter Eller

Steuertipps A-Z

BGH bestätigt ausdrücklich, dass eine zunächst zulässige Nominalwertklausel wegen des erheblich gestiegenen Gesellschaftswertes später rechtsunwirksam werden kann.

Die Finanzverwaltung stellt allerdings einige – teils umstrittene – Anforderungen.

Überhöhte Steuerwerte im Zuge der Neuregelung im Bewertungsgesetz seit 01.01.2009 können vermieden werden.

FG Brandenburg fordert allerdings, dass die Veranlassung aus dem Gesellschaftsverhältnis ausgeschlossen scheint.

Wenn ein Gesellschafter-Geschäftsführer ein Darlehen der GmbH mit einer Bürgschaft besichert, so sind die Kosten im Falle der Inanspruchnahme weder als Werbungskosten bei den Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit noch aus Kapitalvermögen abziehbar. Im Normalfall hält die eingegangene Bürgschaftsverpflichtung nicht einem Fremdvergleich stand, weil an der Kapitalgesellschaft nicht beteiligte Arbeitnehmer im Normalfall nicht fremdnutzige Bürgschaften eingehen, auch wenn dadurch ihr Arbeitsplatz gesichert wird. In einem besonders gelagerten Fall hat allerdings das Finanzgericht Brandenburg im rechtskräftigen Urteil vom 11.12.2003 (Az: 5 K…

FG Baden-Württemberg hält 0,7 % über Festgeldzinssatz bei solide finanzierter GmbH für ausreichend.

BFH urteilt aber anders, insbesonderewenn gegen die GmbH bestehende Darlehensforderungen an Angehörige verschenkt werden.

Darlehen von nur mittelbar Beteiligten und von nahen Angehörigen sollten vermieden werden.

Voraussetzung ist lediglich, dass sie sich als stille Gesellschafterin an einer anderen GmbH beteiligt.

Buchwertübertragung erfordert entweder die vollständige Übertragung der Betriebsgrundlagen auf die Betriebs-GmbH oder die vollständige Verpachtung.

BFH nimmt keine Schenkung zu Gunsten der anderen GmbH-Gesellschafter an und weicht insofern von R 18 Abs. 3 ErbStR ab.

BFH lässt Abhilfe durch Nennkapitalumwandlung und Kapitalherabsetzung zu.

FG Baden-Württemberg erkennt den vollen Vorsteuerabzug an, wenn die Wohnnutzung zu üblichen Werten in Rechnung gestellt wird.

Finanzverwaltung ändert bestandskräftige Einkommensteuerbescheide nicht mehr, wenn Gehaltsbestandteile als verdeckte Gewinnausschüttung bei der GmbH versteuert werden. (aktualisiert 03.04.2006)

Ein vorhandener Verlustvortrag muss laut BFH einbezogen werden, ein Bilanzgewinnvortrag bleibt außen vor.

Die Rechtsprechung ist dagegen oft bürgerfreundlicher und ist bei er Gesamtwürdigung anhand eines internen und externen Fremdvergleichs großzügiger.

Die Rechtsprechung lehnt Überstundenvergütungen auch bei mehreren Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführern ab.

Umsatztantieme laut BFH nur ausnahmsweise und in engen Grenzen zulässig.

Voraussetzung ist jedoch eine Überlassung aus überwiegend betrieblichem Interesse.

Finanzgericht Baden-Württemberg beschränkt die Pauschalierung auf Minderheitsgesellschafter.

BFH deckelt Finanzverwaltung in ihrem Bestreben, fiktive Zuflüsse zu versteuern.

BFH nimmt die Zahlungsfähigkeit der GmbH auch an, Überziehungen über das Kreditlimit hinaus eingeräumt werden.

BFH akzeptiert Risikozuschlag von 3 Prozentpunkten, wenn das Gesellschafterdarlehen unbesichert und nachrangig ist.

Finanzgericht Baden-Württemberg entscheidet auf der Linie des BFH und gegen Verwaltungsauffassung.

Finanzgericht Bremen fordert, dass die Bedingungen auch in späteren Jahren angemessen sein und ggf. angepasst werden müssen.

Finanzgerichte Hessen und Münster lassen anteilige Verlustverrechnung mit Gewinnen bis zum Veräußerungszeitpunkt zu. (aktualisiert 03.08.2011)

KWelche Steuern sollte der Geschäftsführer in den kritischen Wochen vor einem möglichen Insolvenzantrag noch bezahlen?

Für das FG München gilt dies ausnahmslos dann, wenn für den Satzungssitz der GmbH die Adresse des Heimbüros angegeben wird.

Neues Urteil des Finanzgerichts München eröffnet gegenüber der Finanzverwaltung Spielräume.

Bei Familienangehörigen müssen die stillen Reserven im gleichen Anteilsprozentsatz fortbestehen.

BFH nimmt um der reinen Lehre willen ungerechtfertigte Doppelbesteuerung hin.

BFH verschärft die Voraussetzungen und lehnt eine allgemeine 10-Prozent-Grenze ab, unter der Wirtschaftsgüter von völlig untergeordneter Bedeutung ausscheiden.

Die Zwangslage des Verkäufers sollte dokumentiert werden. (aktualisiert 23.06.2011)

FG Brandenburg stellt sich gegen BMF-Schreiben, das auch in diesem Fall fordert, die Übergangsdifferenz auf 3 Jahre zu verteilen.

Wird die Pensionszusage nachträglich erhöht, ist ebenfalls der zehnjährige Erdienungszeitraum zu beachten. (aktualisiert 23.06.2011)

Die umfangreiche Abgrenzung der Rechtsprechung ist für die Günstigerprüfung auch ab 2008 zu beachten.

Es liegt dann keine Entschädigung im Sinne des § 24 Nr. 1a EStG vor.

Finanzgericht Rheinland-Pfalz entschied, dass dies ausnahmslos gilt.

Außerdem muss der 10-jährige Erdienungszeitraum im Regelfall eingehalten werden.

Das für Gesellschafter-Geschäftsführer günstige BFH-Urteil vom 16.10.2002 wurde durch das Jahressteuergesetz 2008 ausgehebelt und ist nur noch für die Günstigerprüfung relevant.

Laut BFH-Urteil vom 15.04.2015 wird der Gewinn jedoch durch eine verdeckte Einlage in Höhe des werthaltigen Teils des Darlehens ausbilanziell wieder abgerechnet.

FG Düsseldorf erkennt in diesem Fall nachträgliche Anschaffungskosten an.

FG Münster nimmt eine Einnahme bei der GmbH an, obwohl die Aufwendungen der GmbH für das Bußgeld steuerlich nicht abzugsfähig sind.

Auch der Auflösungsverlust für den Gesellschafter ist regelmäßig erst zu diesem Zeitpunkt steuerlich wirksam.

LSG Bayern akzeptiert einen Freie-Mitarbeiter-Vertrag eines Freiberuflers und Nur-Minderheitsgesellschafters

Steuerverwaltung und ein Urteil des Finanzgerichts Hamburg beschränken die Ertragssteuerfreiheit von Gewinnen aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften.

Für die Gründung einer Unternehmergesellschaft/UG (haftungsbeschränkt) ist nur noch ein Startkapital von ca. 150 € erforderlich.

Erstmals in der langen Geschichte steuerlicher Experimente der Nachkriegszeit überwiegen die Steuervorteile der GmbH.

Sie wirken sich nur auf das Betriebsvermögen auf der Eignerebene der GmbH aus.

Laut BFH gilt dies aber nicht, wenn der wesentlich günstigere Hauptmietvertrag des Gesellschafter-Geschäftsführers schon vor der GmbH-Gründung abgeschlossen wurde.

Im Veräußerungsjahr sollte bereits erklärt werden, dass in den Folgejahren weitere Verlustpositionen erwartet werden.

Bei gestaffeltem Anteilserwerben bis zu insgesamt 50 % rettet die richtige Reihenfolge den Verlustvortrag bis zu 24,99 %.

Nach einem Urteil des Finanzgerichts Münster führt es aber zu gravierenden Nachteilen, wenn der Ausschüttungsbetrag zu üppig bemessen ist.

Auf die Auszahlung der Vergütungen kommt es beim beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer nicht an.

Zahlungsfähigkeit der GmbH nimmt der BFH auch an, wenn zwar andere Gläubiger nicht jedoch die Zinsforderung bedient werden kann.