BFH stärkt in bedenklicher Weise schlampigen Finanzämtern den Rücken.
BFH lehnt es ab, eine unzulässige Bilanzänderung anzunehmen, auch wenn eine Sonderabschrei-bung erstmals in Anspruch genommen wird.
Vollständige Pdf-Rechnungen in einem unabänderbaren Format sind unproblematisch, dürfen aber auf keinen Fall nach einem Ausdruck gelöscht werden.
Erste BFH-Entscheidung zur digitalen Betriebsprüfung räumt dem Finanzamt den Zugriff auf alle Konten der Finanzbuchhaltung ein.
Schadensersatz auch bei unrechtmäßiger Beschlagnahme von Fernsehgeräten und Computern möglich.
OLG Köblenz bestätigt die bisherige Rechtsprechung.
Eine Verfügung der OFD München vom 06.08.2004 ist ohne ausreichende Stütze im Gesetz.
5. Senat des BFH toppt in einem Aussetzungsverfahren den 2. Senat, während der 6. Senat auf die Linie der Finanzverwaltung einschwenkt.
BMF-Schreiben geht von steuerlich nicht abzugfähigen Nebenleistungen aus.
BFH verlangt von den Finanzämtern, Abweichungen von dieser Regel genau zu begründen.
Die Zahlungsschonfrist sollte außerdem sinnvoll genutzt werden.