Eine für manche Kleinunternehmer interessante Option bezüglich der Umsatzsteuerpflicht für Unternehmer ergibt sich aus § 19 UStG. Die so genannte Kleinunternehmer-Besteuerung soll insbesondere kleine Gewerbetreibende aus den vielfältigen Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Umsatzsteuererhebung und -abführung entlassen. Kleinunternehmer dürfen, falls sie die Option nach § 19 UStG gegenüber dem Finanzamt erklären, in ihren Ausgangsrechnungen dann keinerlei Umsatzsteuer mehr ausweisen. Folge ist, dass sie auch…
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