Bei mitarbeitenden Gesellschaftern sind diese Kosten erwerbsbedingt und müssen im Rahmen der einheitlichen und gesondert Feststellung geltend gemacht werden.
Der Grenzwert sollte bei Steuergestaltungen, Vermögensübertragungen sowie Arbeits- und Ausbil-dungsverhältnissen mit den Kindern genau beachtet werden.
BFH im Urteil vom 13.03.2018 (X R 25/15) zu entscheiden hatte, gewährten die Eltern ihrem Kind lediglich Naturalunterhalt. In diesem Fall ist der Abzug der Krankenversicherungsbeiträge des Kindes bei den Eltern nicht möglich.
Das weiß jeder Steuerberater: Mit frühzeitiger Überlassung von Teileigentum gegen Nießbrauchsvorbehalt können je nach Kinderzahl auch mehrere Mio. € steuerfrei weitergegeben werden.
Ausweichgestaltung nach dem Verdikt des Bundesverfassungsgerichts, dass der Erstausbildung keine vorweggenommenen Werbungskosten sein können, ist wieder erste Wahl.