BFH ändert seine Rechtsprechung, weil die Wesentlichkeitsgrenze für im Privatvermögen ge-haltene Anteile an Kapitalgesellschaften auf 1% abgesenkt wurde.
BFH lehnt entgegen der Finanzverwaltung einen Gestaltungsmissbrauch ab, wenn beim Verlustgeschäft die Transaktionskosten den Veräußerungspreis decken oder gar übersteigen.
Finanzgericht Niedersachsen lehnt entgegen der Finanzverwaltung einen Gestaltungsmissbrauch ab, wenn die Transaktionskosten den Veräußerungspreis übersteigen.