Rechts- & Steuerkanzlei Peter Eller

Steuertipps A-Z

BFH korrigiert in einem mutigen Urteil einen Gesetzgebungsexzess

BFH zieht im Urteil vom 24.10.2017 die Konsequenz aus der Besteuerung Wertzuwachses im Privatvermögen durch die Abgeltungssteuer

Bei einer Einlage der Anteile in ein Betriebsvermögen bis zum 31.12.2008 kann dies vermieden werden.

Zweifelhafte Besteuerung von Gewinnen, die Anlagebetrüger nur ausgezahlt hätten, um den Zusammenbruch des Systems zu verhindern.

BFH schließt den Zusammenhang mit dem Verkaufserlös ohne tragfähige Begründung aus.

BFH lehnt entgegen der Finanzverwaltung einen Gestaltungsmissbrauch ab, wenn beim Verlustgeschäft die Transaktionskosten den Veräußerungspreis decken oder gar übersteigen.

Die Finanzverwaltung übernimmt nach mehreren BFH-Urteilen die Auffassung der Rechtsprechung.

Der Gesetzgeber macht ab 2020 bzw. 2021 systemgerechte BFH-Urteilen wieder einmal zunichte und eröffnet den vierten Verlustverrechnungstopf innerhalb der Kapitalertragsbesteuerung.

BFH sieht schnellen An- und Verkauf bei der Spekulationsbesteuerung als dem Steuergegenstand immanent.

Im Jahressteuergesetz 2024 wurden die Beschränkungen ab 2024 und in allen offenen Fällen abgeschafft

Finanzgericht Münster versucht, den Irrweg des Bundesfinanzhofes zu stoppen.

BFH weist ausnahmsweise die Steuererfinder in der Finanzverwaltung in die Schranken.