Rechts- & Steuerkanzlei Peter Eller

Steuertipps A-Z

Bei jedem Fahrzeug darf aber nur zu Beginn des Wirtschaftsjahres von der einen auf die andere Methode gewechselt werden.

BFH verweist zur ertragsteuerlich anzusetzenden Umsatzsteuer hinsichtlich der Nutzungs-entnahme auf die günstigeren Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes.

Hinsichtlich der Behandlung als Werbungskosten differenziert die Rechtsprechung zwischen den Anschaffungskosten des Firmenfahrzeuges und laufenden Kosten.

BFH lässt Abhilfe durch Nennkapitalumwandlung und Kapitalherabsetzung zu.

BFH verwirft Excel-Tabelle als Fahrtenbuch wegen Manipulationsgefahr.

So wird ein Fahrtenbuch finanzamtssicher ausgefüllt

Urteil des FG Niedersachsen lässt jedoch Adressergänzungen außerhalb des Fahrtenbuchs zu.

Es kommt auf den geschätzten betrieblichen Anteil im Verhältnis zum Bruttolistenpreis an.

Laut FG Baden-Württemberg wird die 1-%-Regelung ausnahmslos auf ganze Monate berechnet.

Für den BFH darf auch nicht aus der Erlaubnis, den Firmenwagen für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu nutzen, auf eine Privatnutzung geschlossen werden.

Laut BFH muss diese Verpflichtung jedoch in der Vereinbarung zur Nutzung des Firmenfahrzeugs oder dem Anstellungsvertrag verankert sein.

Laut BFH ist eine Privatnutzung nach der 1-%-Regelung nicht anzusetzen, wenn ein gleichwertiges privates Fahrzeug verfügbar ist.

Laut BFH ist die 1-%-Regelung jedoch zulässig, wenn Fahrtenbücher ebenso fehlen wie eindeutige Bauartmerkmale wie z.B. fest eingebaute Werkzeugbehälter.

BFH schwenkt um und schließt die 1%-Regelung aufgrund eines Anscheinsbeweises in diesem Fall aus

BFH: Nachweis der privaten Benutzung von höchstens 10 Prozent kann auch durch andere Beweismittel als einer Fahrtenbuchführung geführt werden.

FG Hamburg lässt es nicht zu, nur bis zu einem angenommenen Entnahmewert abzuschreiben.

BFH stellt insbesondere auf den Nutzen zur Kundenakquise im Geschäftsfeld der GmbH ab.

Zuzahlungen zu den laufenden Betriebskosten werden dagegen nur bei Führung eines Fahrtenbuches als Werbungskosten anerkannt.