Vertraglich einfach und ohne Notar möglich – aber klärungsbedürftig mit der Depotbank
Schenkungssteuer lässt sich ganz oder teilweise vermeiden, wenn man den Freibetrag für Kinder ausschöpft: er beträgt alle zehn Jahre pro Kind und Elternteil 400.000,00 €. Behalten die Eltern sich den lebenslänglichen Nießbrauch vor, wird zudem dessen – je nach Lebensalter und Ertragskraft des Vermögensgegenstands – relativ hoher Wert vom Steuerwert der Schenkung abgezogen. Dieser Steuerspareffekt lässt nicht nur bei der Immobilienübertragung erzielen sondern auch bei der lebzeitigen Schenkung von Kapitalanlagen. Ein Nießbrauch kann nämlich zivilrechtlich ohne weiteres auch an Kapitalanlagen bestellt werden und bietet sich vor allem bei Aktiendepots an. Die Erträge stehen dann steuerlich weiterhin dem Schenker zu, während Substanzgewinne (und -verluste) bei Veräußerungen und Umschichtungen steuerlich…
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