Aktuelle Steuertipps

Werden Sie jetzt aktiv, damit es ab Oktober nicht zu Zahlungsverzögerungen kommt.

Die Empfängerüberprüfung der Banken (EÜP oder Verification of Payee/VoP) ist Teil einer neuen EU-Verordnung. Danach müssen alle Banken im Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA) vor der Freigabe einer Überweisung prüfen, ob der Name des Zahlungsempfängers mit dem für die angegebene IBAN hinterlegten Namen (Kontoinhabername) übereinstimmt. Damit soll die Sicherheit im elektronischen Zahlungsverkehr erhöht werden. Die Verordnung tritt am 09.10.2025 in Kraft.

Damit künftig bei SEPA-Überweisungen so reibungslos vonstatten gehen wie bislang, sollten Sie zeitnah aktiv werden:

  • Prüfen Sie Ihre Lieferanten- und oder Dienstleisterstammdaten: Die Namen Ihrer Zahlungsempfänger müssen identisch mit deren Kontoinhabernamen sein. Gfs. fragen Sie beim Lieferanten nach, insbesondere wenn Sie sich gewährte Skontovorteile…
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