Die Finanzverwaltung unterliegt im Prozess, wenn sie Fragen der Gerichte zur Korrektheit der zugrundeliegenden Daten nicht beantworten kann oder will.
Die Richtwerttabellen der Finanzverwaltung sind nach einem begrüßenswerten neuen Urteil des 10. Senats des BFH untauglich, sachgerechte Schätzungen zu begründen (Urteil vom 18.06.2025, X R 19/21). Der so genannte externe Betriebsvergleich scheitert für diese Zwecke aus zwei Gründen: Damit eine Stichmenge für die Gesamtmenge repräsentativ ist, muss sie nach dem Zufallsprinzip ausgewählt werden. Dies ist bei der Auswahl von Betriebsprüfungen bekanntlich nicht der Fall, jedenfalls in ca. 90 % der Fälle filtert die Finanzverwaltung aus den Steuererklärungen und dem Steuerverhalten von Unternehmern bestimmte Kriterien heraus, um bei den – wenigen - geprüften Unternehmen eine möglichst hohe Steuerausbeute zu erzielen.
Der zweite Grund ist: Selbst wenn die Finanzverwaltung danebengreift und…
Weiterlesen