Aktuelle Steuertipps

Laut BFH muss diese Verpflichtung jedoch in der Vereinbarung zur Nutzung des Firmenfahrzeugs oder dem Anstellungsvertrag verankert sein.

Wird einem Angestellten ein Firmenwagen auch zur Privatnutzung überlassen, kann dieser den steuerpflichtigen 1-%-Anteil nicht ohne weiteres dadurch mindern, indem er mit Verweis auf die Unterbringung des Wagens in einer eigenen oder angemieteten Garage deren Kosten entgegenhalten will. Der BFH verlangt in seinem Urteil vom 27.06.2023 (VIII R 15/21) dass dazu eine vertragliche Verpflichtung bestehen müsste.

 

Es empfiehlt sich also, im Anstellungs- bzw. Fahrzeugüberlassungsvertrag die Verpflichtung des Arbeitnehmers aufzunehmen, den Wagen nach den Heimfahrten in einer Garage unterzubringen, wenn diese Möglichkeit auf Seiten des Arbeitnehmer in Frage kommt. Bei einer eigenen Garage mindern dann die anteiligen Kosten, die auf die Garage entfallen, den steuerpflichtigen Privatanteil und bei einer…

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BFH nimmt um der reinen Lehre willen ungerechtfertigte Doppelbesteuerung hin.

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Laut BFH ist die 1-%-Regelung jedoch zulässig, wenn Fahrtenbücher ebenso fehlen wie eindeutige Bauartmerkmale wie z.B. fest eingebaute Werkzeugbehälter.

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