Die folgenden steuerlichen Grenzwerte und Pauschalen sollte jeder Unternehmer kennen und steueroptimal einsetzen.
Zur Erläuterung; ein Freibetrag wird zur Ermittlung des steuerwirksamen Betrages abgezogen, eine Freigrenze bedeutet, dass bei Überschreiten der ganze Ausgabenbetrag steuerunwirksam ist.
10 € netto Streuwerbeartikelgrenze
Geschenke bis 10,00 € netto gelten als Streuwerbeartikel, die Namen der Empfänger müssen nicht aufgezeichnet werden (Achtung! Freigrenze).
35 € netto Kundengeschenkgrenze
Die Kosten für Geschenke an Geschäftspartner dürfen höchstens bis zu 35 € netto pro Kopf und Jahr als Betriebsausgaben abgezogen werden. Die Namen der Empfänger müssen aufgezeichnet werden, am besten direkt auf dem Beleg. Diese Geschenke sind beim Empfänger im Prinzip einkommensteuerpflichtig. Alternativ kann der Schenker nach § 37b EStG pauschal mit 30 % selbst die Steuer des Beschenkten übernehmen, um ihn…
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