Rechts- & Steuerkanzlei Peter Eller

Aktuelle Steuertipps

Nießbrauchsschenkung an unterhaltspflichtige Kinder in Ausbildung

Der BFH sieht in der befristeten Zuwendung von Mieteinkünften keinen Rechtsmissbrauch.

Der notariell zu beurkundende Nießbrauch an Grundstücken kann auf zwei Arten eingeräumt werden: einmal als Vorbehaltsnießbrauch bei Übertragungen an zukünftige Erben oder als Zuwendungsnießbrauch. Bei diesen werden die Eigentumsverhältnisse nicht geändert, und den Begünstigten wird lediglich das Recht eingeräumt, die Nutzungen aus dem Grundstück zu ziehen, bei Wohngrundstücken die Miete. Bei unterhaltsberechtigten Kindern in Ausbildung bis zum 25. Lebensjahr bietet es sich an, die Unterhaltsverpflichtung dadurch zu erfüllen, dass den Kindern bis zum 25. Lebensjahr der Nießbrauch an einem vermieteten Grundstück eingeräumt wird. Dies stellt keinen Rechtsmissbrauch dar, stellte der BFH im Urteil vom 20.06.2023, IX R 8/22 fest und wies die Rechtsansicht…

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Zinsvorteile aufgrund einer Schenkung können keine fiktive Kapitaleinnahmen darstellen

BFH weist ausnahmsweise die Steuererfinder in der Finanzverwaltung in die Schranken.

Ein Lieblingsthema der Finanzverwaltung sind fiktive Einkünfte, die real überhaupt nicht existieren, aber – angeblich aufgrund von Steuervorschriften – ins Leben gerufen werden. So auch in diesem Fall: Eltern hatten ihrer Tochter ein Hausgrundstück verkauft. Sie hatten ausdrücklich vereinbart, dass der Kaufpreis gestundet wird und jede Zahlung auf den Kaufpreis angerechnet wird. Dabei wurde die Stundung der Zinsforderung als Schenkung erklärt. Diese blieb steuerfrei, da eine Zinsforderung auf dem Kaufpreis von gewöhnlichen Immobilen so gut wie immer unter dem einschlägigen Freibetrag von 400.00,00 € verbleibt.

Dies wollte das übereifrige Finanzamt jedoch nicht hinnehmen und ist auf die nachgerade abstruse Idee verfallen, wenn schon keine…

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