Rechts- & Steuerkanzlei Peter Eller

Aktuelle Steuertipps

Vorsteuerabzug auch bei gescheiterten wirtschaftlichen Vorhaben

BFH erklärt den Bezug zu den ursprünglichen geplanten Umsätzen für maßgeblich und nicht den Bezug zum tatsächlich erlangten umsatzsteuerfreien Schadensersatz

Ein langjähriger Betreibervertrag mit einer Projektgesellschaft wurde vom Auftraggeber vor Ausführung von irgendwelchen abrechenbaren Leistungen und ohne rechtliche Begründung gekündigt. Die Projektgesellschaft machte – letztlich erfolgreich – Schadensersatzleistungen geltend und verzeichnete aber davon abgesehen keinerlei steuerpflichtigen Umsätze. Das Finanzamt verweigerte dem Unternehmen daraufhin insgesamt den Vorsteuerabzug. Begründung: Die vorsteuerbehafteten Eingangsleistungen des Unternehmens stünden angeblich nur im Zusammenhang mit dem umsatzsteuerfreien Schadensersatz. 

Sowohl das Finanzgericht Berlin-Brandenburg im Urteil vom 29.05.2024 (7 K 7122/22) als auch der BFH im Urteil vom 07.05.2026 (V R 15/24) traten diesem Ansinnen der…

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Nießbrauchsschenkung an unterhaltspflichtige Kinder in Ausbildung

Der BFH sieht in der befristeten Zuwendung von Mieteinkünften keinen Rechtsmissbrauch.

Der notariell zu beurkundende Nießbrauch an Grundstücken kann auf zwei Arten eingeräumt werden: einmal als Vorbehaltsnießbrauch bei Übertragungen an zukünftige Erben oder als Zuwendungsnießbrauch. Bei diesen werden die Eigentumsverhältnisse nicht geändert, und den Begünstigten wird lediglich das Recht eingeräumt, die Nutzungen aus dem Grundstück zu ziehen, bei Wohngrundstücken die Miete. Bei unterhaltsberechtigten Kindern in Ausbildung bis zum 25. Lebensjahr bietet es sich an, die Unterhaltsverpflichtung dadurch zu erfüllen, dass den Kindern bis zum 25. Lebensjahr der Nießbrauch an einem vermieteten Grundstück eingeräumt wird. Dies stellt keinen Rechtsmissbrauch dar, stellte der BFH im Urteil vom 20.06.2023, IX R 8/22 fest und wies die Rechtsansicht…

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