Das Gericht bemisst die AfA-Bemessungsgrundlage nach der Teilwert – und nicht dem historischen Anschaffungskosten – vermindert um die bisher geltend gemachten Abschreibungen.
Gestundete Mieten und andere Überlassungsentgelten gelten als beim Besitzunternehmen als zugeflossen, solange das Betriebsunternehmen zahlungsfähig ist.
Nach dem eindeutigen Wortlaut der Vorschrift ist entgegen einer verbreiteten Auffassung die Sonder-AfA im fünfjährigen Begünstigungszeitraum zusätzlich zu der regulären AfA anzusetzen.
Nach dem eindeutigen Wortlaut der Vorschrift ist entgegen einer verbreiteten Auffassung die Sonder-AfA im fünfjährigen Begünstigungszeitraum zusätzlichzu der regulären AfA anzusetzen.
Nur bei Fälligkeit und Bewirken der Zahlung bis 10. Januar des Folgejahres wird die Ausgabe dem abgelaufenen Jahr zugeschlagen, wenn sie diesem wirtschaftlich zugeordnet ist, selbst wenn es sich um einen Samstag oder Sonntag handelt.