Das Vergütungsverfahren für Vorsteuer, die Unternehmer bei Aufwendungen in anderen Mitgliedsstaaten zahlen mussten, war bislang arbeitsaufwändig und mit relativ knappen Fristen verbunden. Obendrein unternahmen die zentralen Stellen in den Mitgliedsstaaten, die für die Erstattung zuständig waren, alles, um mit kleinlichem Bürokratismus den Erstattungsanspruch möglichst zu vereiteln.
Damit soll nun Schluss sein: Ab 01. Januar 2010 werden die Erstattungsanträge zentral und elektronisch beim Ansässigkeitsland…
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