Pauschalen und Grenzbeträge im Steuerrecht: Wichtige Freibeträge und Freigrenzen

Die folgenden steuerlichen Grenzwerte und Pauschalen sollte jeder Unternehmer kennen und steueroptimal einsetzen.

 

Zur Erläuterung; ein Freibetrag wird zur Ermittlung des steuerwirksamen Betrages abgezogen, eine Freigrenze bedeutet, dass bei Überschreiten der ganze Ausgabenbetrag steuerunwirksam ist.

 

 

1.500 €: Brandaktuell mögliches steuerfreies Corona-Extragehalt

 

Ein neuer § 3 Nr. 11a EStG führt vom 01.03. 2020 bis 30.06.2021 einen einmaligen Freibetrag in Höhe von 1.500,00 € ein, wenn Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern, also auch Gesellschafter-Geschäftsführern, zusätzlich zu dem ohnehin geschuldeten Arbeitslohn Vergütungen aus Anlass der Corona-Krise auszahlen. Für Auszahlungen ab dem 31. 03. 2021 gelten gewisse Einschränkungen. Zahlungen, die den Freibetrag übersteigen, sind voll steuer- und sozialversicherungspflichtig.

 

 

10 € netto Streuwerbeartikelgrenze

 

Geschenke bis 10,00 € netto gelten als Streuwerbeartikel, die Namen der Empfänger müssen nicht aufgezeichnet werden (Achtung! Freigrenze).

 

 

35 € netto Kundengeschenkgrenze

 

Die Kosten für Geschenke an Geschäftspartner dürfen höchstens bis zu 35 € netto pro Kopf und Jahr als Betriebsausgaben abgezogen werden. Die Namen der Empfänger müssen aufgezeichnet werden, am besten direkt auf dem Beleg. Diese Geschenke sind beim Empfänger im Prinzip einkommensteuerpflichtig. Alternativ kann der Schenker nach § 37b EStG pauschal mit 30 % selbst die Steuer des Beschenkten übernehmen, um ihn vor Nachfragen des Finanzamts zu schützen. Da die übernommene Pauschalsteuer ebenfalls als zugewendet gilt, wird die Höchstbetragsgrenze entsprechend gemindert (s. Steuertippverweis am Ende des Beitrags).

 

 

250 € brutto Kleinbetragsrechnung (seit 01.01.2017)

 

Für den Vorsteuerabzug sind bei Rechnungen bis 250 € brutto nur folgende Angaben vorgeschrieben

 

•    Vollständiger Name und Adresse des Rechnungsausstellers, Ausstellungsdatum, Bezeichnung der gelieferten Gegenstände, Bruttobetrag und der Steuersatz

•    Entbehrlich sind: Nettobetrag, Mehrwertsteuerbetrag, Rechnungsempfänger, Rechnungs- und Steuernummer

 

 

14 € / 28 € Verpflegungsmehraufwand bei Auswärtstätigkeit

 

- 14,00 €: 8 bis 24 Stunden (seit 01.01.2020 vorher 12,00 €)

- 28,00 €: genau 24 Stunden (seit 01.01.2020 vorher 24,00 €)

- 14,00 €: An- und Abreisetag bei mehrtätigen Dienstreisen: (unabhängig von der tatsächlichen Stundenzahl – seit 01.01.2020 vorher 12,00 €)

 

Für Auslandsgeschäftsreisen gelten länderspezifische Pauschalen, auch für Übernachtungen, die vom BMF jährlich neu taxiert werden. Sie gelten seit 2008 nur noch für steuerfreien Aufwandsersatz für Arbeitnehmer, können aber von Unternehmern mit Verweis auf die Gleichbehandlung weiter geltend gemacht werden. Die aktuellen Beträge ab 01.01.2021 sind im BMF-Schreiben vom 03.12.2020 IV C 5 – S 2353/90/10010: 002 veröffentlicht und sind abrufbar unter:

 

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Lohnsteuer/2020-12-03-steuerliche-behandlung-reisekosten-reisekostenverguetungen-2021.html

 

Pauschale Kilometersätze für Dienstreisen mit privaten Fahrzeugen je gefahrenen Kilometer unverändert seit 2014

 

- Kraftwagen: 0,30 €

- Motorrad/Roller: 0,20 €

- Mofa/Moped: 0,20 €

- Fahrrad: 0,00 € (Bis 2013 wurden noch 0,05 € gewährt und das war eindeutig sachlich unbillig gegenüber den motorisierten Arbeitnehmern, die schließlich viel mehr Geld aufwenden müssen für ihre Dienstfahrten mit dem privaten Kfz.)

 

800 € netto: Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter (seit 01.01.2018)

 

Grenzwert für die Anschaffung eines geringwertigen Wirtschaftsguts (GWG), das im Jahr der Anschaffung sofort vollständig abgeschrieben werden kann. In den sehr vielen Dienstleistungsbetrieben ist die Wahl dieses Grenzwertes deutlich günstiger als die alternative Bildung von Pool-GWGs: Warum? In PC, Software und Peripherie wird in dieser Sparte am meisten investiert, und für diese Anlageklasse ist eine kurze Nutzungsdauer von nur 3 Jahren vorgesehen. Die Alternative, als sofort abzugsfähig lediglich GWG mit Anschaffungskosten bis zu 250 € netto zu behandeln und GWG mit Anschaffungskosten von 150 € bis 1.000 € in diesem Fall zwingend über 5 Jahre abzusetzen, ist deshalb viel ungünstiger, vor allem nach der Anhebung der GWG-Grenze auf 800 €.

 

Alle genannten  Nettowerte gelten auch für Unternehmer, die ganz oder teilweise keinen Vorsteuerabzug in Anspruch nehmen können (z.B. Kleinunternehmer)

 

 

aktualisiert 16.02.2021

 

RA und Fachanwalt für Steuerrecht Peter Eller, München, eller(at)msa.de, www.msa.de

 

-> s.a. Steuertipp

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Pauschalen: Steuerminderung ohne Einzelnachweis für Unternehmer und Arbeitnehmer

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