Laut BFH gelten die strengen Anforderungen wie bei einer künstlerischen Haupttätigkeit nicht, sodass darunter auch ein hauptberuflicher tätiger Schauspieler mit seinem Nebenerwerb als Statist fallen kann.
Laut BFH gilt dies für die Kosten von Privatgesprächen selbst dann, wenn der Arbeitgeber ein gebrauchtes Handy vom Arbeitnehmer unter dem Marktpreis erworben hat.