Garagenkosten lohnsteuerfrei vom Arbeitgeber erstatten lassen

BFH hält geldwerten Vorteil bereits durch 1% - Regelung für abgegolten. (aktualisiert 28.04.2005)

Wer als Arbeitnehmer einen Firmenwagen nutzt, und die Vorteile der privaten Nutzung aufgrund der sog. 1-%-Regelung Lohn versteuert, für den sind alle Vorteile im Zusammenhang mit der Nutzung des Firmenwagens abgegolten. Wenn in der Nutzungsüberlassungs-Vereinbarung mit dem Arbeitgeber bestimmt ist, dass der Firmenwagen in einer Garage abzustellen ist, so kann der Arbeitgeber die entstehenden Mietkosten – gegen Vorlage entsprechender Mietverträge des Arbeitnehmers – dem Arbeitnehmer lohnsteuerfrei erstatten. Dies hat der BFH im Urteil vom 07.06.2003 (VI R 145/99) ausgesprochen. Für alle Arbeitnehmer, die bereits eine Garage angemietet haben und deren Kosten im Mietvertrag gesondert ausgewiesen sind oder herausgerechnet werden können, steht also zu Gebote, mit dem Arbeitgeber eine steuer- und sozialversicherungsfreie Erstattungszahlung für die monatlichen Garagenkosten vereinbaren. Eine derartige Vereinbarung bringt also bares Geld ohne jede zusätzliche Belastung, da die 1-%-Regelung für Firmenwägen generell anwendbar ist.


RA und Fachanwalt für Steuerrecht Peter Eller, München, www.msa.de, eller(at)msa.de

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