BFH stellt klar, dass die Entnahme aus einem Betriebsvermögen nicht in eine Anschaffung umgedeutet werden kann, die unabdingbare Voraussetzung für dieses Rechtskonstrukt gem. § 6 Abs. 1 Nr. 1a EstG ist.
Die Finanzverwaltung wendet deshalb anhand der Arbeitshilfe 2.0 vorrangig das vereinfachte Ertragswertverfahren an, obwohl andere Wertermittlungsmethoden präziser sind.
Rechtsprechung verlangt nicht nur, notwendige Renovierungen zeitnah durchzuführen, sondern auch ernsthafte Neuvermietungsbemühungen, die bei Erfolglosigkeit auch zu intensivieren sind. (aktualisiert 29.06.2011)