Bislang war ständige Rechtsprechung, dass bei einem privat veranlassten Umzug vom Beschäftigungsort weg zum Wohnort des Ehegatten nicht die steuerlichen Vergünstigungen der doppelten Haushaltsführung in Anspruch genommen werden durften. Diese familienfeindliche Rechtsprechung hat der BFH jetzt aufgegeben und erlaubt so Ehegatten, die bisher an zwei verschiedenen Orten gewohnt und gearbeitet haben, sich für einen Wohnort zu entscheiden. Durch den Zusammenzug begründet der eine Ehegatte gleichzeitig eine beruflich bedingte Zweitwohnung am bisherigen Wohn- und zukünftigen Beschäftigungsort. Es wird auch kein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen Wegverlegung des Familienwohnsitzes vom Beschäftigungsort und der Neubegründung des zweiten Haushalts am Beschäftigungsort mehr gefordert. Schließlich wird dieses Privileg nicht nur Ehegatten gewährt, sondern auch Alleinstehenden, bei denen der Lebensmittelpunkt nicht am Beschäftigungsort gebildet wird (Urteile vom 05.03.2009, VI R 58/06 und VI R 23/07 so wie Urteil vom 30.10.2008, VI R 10/07).
RA und Fachanwalt für Steuerrecht Peter Eller, München, www.msa.de, eller(at)msa.de