Neues Urteil unterwirft manuelle Aufzeichnungen von Kasseneinnahmen einem statistischen Plausibilitätstest
Viele Steuerpflichtige zeichnen ihre täglichen Kasseneinnahmen lediglich bar auf, ohne jede einzelne Einnahme zu bonieren. Dies ist den Betriebsprüfern seit langem ein Dorn im Auge. Elektronisch gestützte Einzelerfassungen sind jedoch nicht vorgeschrieben. Viele Prüfer sind daher dazu übergegangen, manuell erfasste Einnahmezahlen dem sog. Chi-Quadrat-Test zu unterziehen. Diese Methode vergleicht theoretisch erwartbare Zahlenhäufigkeiten mit den tatsächlich festgestellten der Aufzeichnungen des Steuerpflichtigen. Bei signifikanten Abweichungen fällt der Test negativ aus, so dass die Beweisfunktion des manuell geführten Kassenbuches wegfällt. Die Finanzverwaltung darf dann anhand von fachgerechten Kriterien die tatsächliche Einnahmen schätzen. Der Chi-Quadrat-Test macht sich zunutze, dass bei manipulierten Zahlen rein unbewusst Lieblingszahlen verwendet werden und die durch das Dezimalsystem bedingte Häufigkeiten nicht nachgebildet werden.
Wer seine Tageseinnahmen fein säuberlich aufzeichnet und nicht testweise dem Chi-Quadrat-Test unterwirft, muss bei negativem Ausgang mit Konsequenzen bei der nächsten Außenprüfung rechnen. Anhand von Stichproben lässt sich schnell ermitteln, ob die betreffenden Aufzeichnungen der statistischen Zahlenhäufigkeit entsprechen. Liegen die getätigten Umsätze über dem Rahmenwert der Richtsatzsammlung, so wird das Finanzamt mit Sicherheit zuschätzen.
Im Handel sind übrigens Programme erhältlich, mit denen sich die statistischen Häufigkeiten von Zahlenkolonnen einfach berechnen lassen.
RA und Fachanwalt für Steuerrecht Peter Eller, München, www.msa.de, eller(at)msa.de