Gesamtsteuerbelastung in exakter Höhe selbst berechnen

Formeln für die Gewerbe-Einkommen und Kirchensteuerendbelastung sowie Solidaritätszuschlag.

Seitdem die Gewerbesteuer mit dem 1,8-Fachen ihres Ermessbetrages auf die Einkommensteuerschuld bei Einzelunternehmern und den Gesellschaften von Personengesellschaften (in Höhe ihres Anteils) angerechnet wird, ist die  Gesamtsteuerbelastung von Gewerbetreibenden deutlich gesunken. Die Gesamtsteuerbelastung hängt nunmehr maßgeblich nicht nur vom jeweiligen Spitzensteuersatz, sondern auch vom Hebesatz ab, mit dem die Gemeinden antonom die Gewerbesteuerbelastung bestimmen können. Dass nun die Gewerbesteuer wiederum eine abziehbare Betriebsausgabe ist, macht die Sache auch nicht gerade einfacher, wenn auch für den Steuerpflichtigen erträglicher.

 

Die Gesamtsteuerbelastung errechnet sich in zwei Schritten:

 

(1) Zunächst wird - wie bei einer Bilanzierung - die exakte Höhe der Gewerbesteuer-Rückstellung anhand des individuell verschiedenen Hebesatzes der Gemeinde berechnet.

 

Formel: (5 x Hebesatz + 100) : 100

 

Bei einem Hebesatz von 480% lautet der Divisor also: 5 x 480%  + 100) : 100 =1,24. Der Divisor wird auf die berechnete Gewerbesteuer vor Berücksichtigung der Gewerbesteuer-Rückstellung angewandt und bildet dann die endgültige Gewerbesteuerbelastung.

 

Bei einem Hebesatz von 350% beträgt die effektive Gewerbesteuerbelastung nach dieser Formal also 14,9%.

 

(2) Die Formel für die Anrechnung der effektiven Gewerbesteuer bei der Einkommensteuerbelastung ist noch weitaus komplizierter. Aus dem Beispiel Rechnung mit einem angenommenen Steuersatz bei der Einkommensteuer mit 42% und einem Hebesatz von 350% ergibt sich daraus die zusammengerechnete Steuerbelastung von 42,7%. Das bedeutet im Ergebnis, dass bei diesem Hebesatz die Gewerbesteuerbelastung gegen Null tendiert. Da in den meisten Kommunen allerdings wesentlich höhere Gewerbesteuersätze zu verzeichnen sind, ist die Gesamtbelastung dennoch wesentlich höher.

 

(3) Außerdem fallen noch der Solidaritätszuschlag (5,5 %) sowie gegebenenfalls Kirchensteuer (8 % teilweise 9 % mit Kappung) an.

 

Die Formel für den kombinierten Einkommensteuer-Solidaritätszuschlags-Satz lautet:

 

0,42 x (1 + 0,055) = 44,31 %

 

 

Will man den Gesamtsteuerbelastungssatz errechnen (ohne Gewerbesteuer einschließlich einer Kirchensteuer von 8 %), lautet die Formel:

 

0,42 x (1 + 0,08 + 0,055) : (1 + 0,42 x 0,08) = 46,12 %

 

Auch im internationalen Vergleich ist die Steuerbelastung in Deutschland für Körperschaften und Einzelpersonen keineswegs so, dass Deutschland seine Bürger am meisten belastet: Nur wenige Fiski sind bescheidener, so dass Deutschland sogar im unteren Mittelfeld platziert ist.


RA und Fachanwalt für Steuerrecht Peter Eller, München, www.msa.de, eller(at)msa.de

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