Gesellschafter-Geschäftsführer können sich bis zum 31.12.2023 die steuerfreie Inflationsprämie in Höhe von bis zu 3.000,00 € auszahlen. Sie stellt reguläre eine Betriebsausgabe dar und ist beim Gesellschafter nicht zu versteuern, was eine Steuerersparnis von insgesamt ca. 750,00 € gegenüber einer Gewinnausschüttung oder gar einem erhöhten Geschäftsführergehalt bedeutet. Zwei Bedingungen sind einzuhalten.
- Es muss vor Beginn des Auszahlungsmonats ein Gesellschafterbeschluss zur Auszahlung der Prämie verfasst werden.
- Sind weitere Arbeitnehmer der GmbH vorhanden, müssen sie grundsätzlich ebenfalls in den Genuss der Prämie kommen (interner Fremdvergleich). Offen ist, ob alle Arbeitnehmer und gestaffelt nach Vergütungshöhe oder nur die bestbezahlten Arbeitnehmer in herausgehobener Stellung bedacht werden sollten. Was die Finanzverwaltung anerkennen wird, ist derzeit zwar kaum abzuschätzen, aber wenn sich Argumente für eine differenzierte Behandlung finden lassen, stehen die Chancen, die Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung auszuschließen, eher gut.
- Die Gesamtbezüge des Geschäftsführers dürfen infolge der Prämie nicht unangemessen hoch werden (externer Fremdvergleich).
RA und Fachanwalt für Steuerrecht Peter Eller, München, www.msa.de, eller(at)msa.de