Lebensversicherung: Provisionsabrechnung des Vermittlers an einen einzelnen Versicherungsnehmer: Keine steuerpflichtige Einnahme

Bei wechselbezügliche Vermittlungen und Ringvermittlungen sind nach neueren Urteilen des BFH hingegen die Provisionen steuerpflichtig.

Manche Versicherungsvermittler kurbeln ihr Geschäft, insbesondere mit provisionsträchtigen Lebensversicherungsabschlüssen, dadurch an, dass sie einen Teil ihrer verdienten Provision an den Versicherungsnehmer weiterleiten. Die Finanzverwaltung stellte sich bisher auf den Standpunkt, dass dies zu einer steuerpflichtigen Einnahme beim Versicherungsnehmer führt. Dem ist jetzt der BFH im Urteil vom 02.03.2004 (Az: IX R 68/02, BStBl II 2004, 506) entgegen getreten. Insbesondere liegt keine Leistung im Sinne von § 22 Nr. 3 EStG vor. Das Gericht stützt seine Ansicht im Wesentlichen darauf, dass das Versicherungsunternehmen allein an den Versicherungsvermittler leiste und im Verhältnis zum Versicherungsnehmer kein geschäftlich bedingter Zufluss vorliege. Etwas anderes gilt nur, wenn ein Versicherungsnehmer dadurch eine Provision erzielt, indem er einen Dritten an den Versicherungsvermittler verweist und hierfür eine eigene Provision erhält. Nur für reine Eigenabschlüsse fehlt es an einem steuerbaren Entgelt.

Im Urteil vom 27.06.2006 (IX R 25/05) hat der BFH hingegen entschieden, dass Provisionen, die in folgender Konstellation fließen, steuerpflichtig sind: Zwei Personen sprechen sich ab, dass jeweils der andere die Provision ganz oder teilweise für den eigenen Versicherungsabschluss erhält. Im Urteil vom 20.01.2009 hat der BFH den Grundgedanken dieser einschränkenden Rechtsprechung ausgebaut und auf Fälle angewandt, in denen mehrere Personen nicht wechselbezügliche Absprachen getroffen haben sondern jeweils mit dem Nächsten im Verbund aus mehreren Personen, die alle eine Lebensversicherung abgeschlossen haben und letztlich alle eine Provision aus dem Vertragschluss des jeweils nächsten erhalten haben (IX R 34/07).


RA und Fachanwalt für Steuerrecht Peter Eller, München, www.msa.de, eller(at)msa.de

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