Krankheitskosten: Besuchsfahrten zu nahen Angehörigen nur sehr eingeschränkt abzugsfähig

BFH verlangt ärztliches Attest in Bezug auf die Heilungsförderung.

Im Beschluss vom 25.02.2009 (VI B 417/08) hat der BFH die Abzugsfähigkeit für Kosten für Krankenhausbesuche davon abhängig gemacht, das nach einem ärztlichen Attest gerade die konkreten vom Angehörigen vorgenommenen Besuche zur Heilung oder Linderung einer bestimmten Krankheit entscheidend beitragen können oder aber auch dass die Besuche den Zweck verfolgen, dass die Krankheit oder das Leiden erträglicher gemacht wird. Die praktische Schwierigkeit wird in den Besuchsfällen sein, ein entsprechendes ärztliches Attest zu erhalten

Hinsichtlich von Besuchen von Kindern, die weit entfernt beim anderen Elternteil leben, hat der BFH außergewöhnliche Belastungen abgelehnt mit Verweis darauf, dass diese Kosten durch den Kinderfreibetrag mit abgedeckt sind. Dagegen hat der Vater Verfassungsbeschwerde eingelegt, die unter dem Aktenzeichen 2 BvR 152/08 beim Bundesverfassungsgericht anhängig ist. (Urteil des BFH vom 27.09.2007, III R 41/04).


RA und Fachanwalt für Steuerrecht Peter Eller, München, www.msa.de, eller(at)msa.de

© nemadesign GbR Stuttgart 2015-2021