Mittelbare Schenkung von Grundbesitz an Familienangehörige

(aktualisiert 28.04.2005)

Wer seinen Sprösslingen einen bedeutenden Geldbetrag zukommen lässt, der sich oberhalb der erbschaftssteuerlichen Freibeträge befindet, sollte eine Schenkung erwägen mit der Bestimmung, mit dem empfangenen Geld eine Immobilie zu erwerben. Dabei ist für mittelbare Schenkungen anerkannt, dass es für die Erbschaftsteuer auf den niedrigeren steuerlichen Immobilienwert (Grundbesitzwert) und nicht auf den Nominalbetrag des geschenkten Geldes ankommt. Für geschenkte Geldbeträge, mit denen ein GmbH-Anteil erworben werden soll, bleibt es hingegen nach der Rechtsprechung bei der schenkungssteuerlichen Nominalbesteuerung.

Um trotzdem in den Genuss der Steuervorteile des § 13a Abs. 4 Nr. 3 ErbStG zu gelangen, empfiehlt es sich, für die schenkungswillige Elterngeneration, einige Zeit vor der geplanten unentgeltlichen Übertragung an die Erbengeneration sich in entsprechende GmbHs einzukaufen. Ein deutlicher zeitlicher Abstand ist notwendig, um den Verdacht einer missbräuchlichen Umgehung des § 13a ErbStG zu vermeiden (§ 42 AO).


RA und Fachanwalt für Steuerrecht Peter Eller, München, www.msa.de, eller(at)msa.de

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