Steuerbegünstigung für Lebensversicherungen: seit 2005 eingeschränkt

(aktualisiert 15.02.2005)

Der Gesetzgeber hat beschlossen, dass Lebensversicherungen, die nach dem 31.12.2004 abgeschlossen werden, weit aus weniger Steuer begünstigt sind. Dieser Schritt ist vor dem Hintergrund zu sehen, dass die Besteuerung von Altersvorsorge weitgehend umgekrempelt wird. Einerseits können die Prämien für Lebensversicherung weiter im Rahmen eines erheblich ausgeweiteten Sonderausgabenabzugs geltend gemacht werden, andererseits werden die Erträge aus den Lebensversicherungen zu 50% steuerpflichtig. Weitere Voraussetzung ist nach wie vor, dass der Vertrag mindestens 12 Jahre Laufzeit aufweist und – was neu ist – erst nach Vollendung des 60. Lebensjahres ausgezahlt wird. Auch die Beiträge zu betrieblichen Direktversicherungen sind als Sonderausgaben abzugsfähig. Auch hier werden erst die Erträge im bezugsberechtigten Alter versteuert.

Von den Vorsorgeaufwendungen einschließlich des Arbeitgeberanteils werden ab 2005 60%, maximal 12.000 EURO im Jahr als Sonderausgaben anerkannt. Der abzugsfähig Anteil steigt jedes Jahr um 2%-Punkte, so dass im Jahr 2025 100% bei einer Zielgröße von 20.000 EURO erreicht sind. In jedem Fall wird aber überprüft, ob aber das alte Recht nicht günstiger für den Steuerpflichtigen ist.


RA und Fachanwalt für Steuerrecht Peter Eller, München, www.msa.de, eller(at)msa.de

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