Innergemeinschaftlicher Erwerb: Wahlmöglichkeit unterhalb der Erwerbsschwelle von 12.500 €

Kleinunternehmer und bestimmte andere Unternehmer können sich bei Rechnungen aus dem EU-Ausland den Steuersatz aussuchen

Kleinunternehmer, Unternehmer ohne Möglichkeit zum Vorsteuerabzug (z.B. Ärzte) und Unternehmer, die die Durchschnittsatzbesteuerung gewählt haben, werden mangels Berechtigung zum Vorsteuerabzug immer mit den Brutto-Kosten ihrer Betriebsausgaben belastet. Lieferanten aus dem EU-Ausland stellen die Rechnung jedoch ohne Umsatzsteuerausweis, wenn der Empfänger seine Umsatzsteueridentifikationsnummer (USt-ID) angibt. Für die vorgenannten besonderen Unternehmer stellt sich die Frage, ob die steuerlichen Auswirkungen dieser Angabe für sie günstiger sind.

 

Denn wird dem Lieferer die USt-ID mitgeteilt, dann muss der besondere Unternehmer die auf den Nettorechnungsbetrag entfallende – deutsche – Umsatzsteuer berechnen und an das Finanzamt abführen, also 7% oder 19%. Voraussetzung ist, dass der Unternehmer die Erwerbsschwelle nicht überschreitet: alle innergemeinschaftlichen Erwerbe der Vorjahres und voraussichtlich innerhalb des laufenden Jahres dürfen nicht mehr als je 12.500,00 € betragen. Außerdem bindet diese Option den Unternehmer zwei Kalenderjahre bei allen innergemeinschaftlichen Erwerben (§ 1a Abs. 4 Satz 3 UStG) .

 

Wird die Option nicht ausgeübt und keine Umsatzsteueridentifikationsnummer übermittelt, muss der Lieferant in der Rechnung zwingend die ausländische Umsatzsteuer auszuweisen, die der besondere Unternehmer mit dem Rechnungsbetrag begleicht.

 

Die besonderen Unternehmer sollten also prüfen, ob sie überwiegend Waren oder Leistungen aus EU-Ländern beziehen, deren  Umsatzsteuersatz geringer ist als der deutsche. Dann sollte die Option nicht ausgeübt werden. Andernfalls empfiehlt es sich, falls noch nicht geschehen eine USt-ID zu beantragen und den Geschäftspartnern im EU-Ausland mitzuteilen, sofern die Erwerbsschwelle von 12.500,00 € eingehalten werden kann.


RA und Fachanwalt für Steuerrecht Peter Eller, München, www.msa.de, eller(at)msa.de

© nemadesign GbR Stuttgart 2015-2021