Grundbesitz verwaltende Unternehmen haben grundsätzlich einen Anspruch auf erweiterte Kürzung des Gewerbeertrages. Dabei müssen sie darauf achten, dass sie keinerlei Mobilien vermieten. Im Urteil vom 17.05.2006 (VIII R 39/05) hat der BFH entschieden, dass selbst eine monatliche Miete von seinerzeit DM 565,- für mit vermietete Betriebsvorrichtungen dazu führe, dass die erweiterte Gewerbeertragskürzung nicht gewährt wird. Die Miete für das Grundstück betrug demgegenüber pro Monat DM 27.000,-.
RA und Fachanwalt für Steuerrecht Peter Eller, München, www.msa.de, eller(at)msa.de