Empfängerüberprüfung der Banken ab Oktober 2025 wegen EU-VO (VoP)

Werden Sie jetzt aktiv, damit es ab Oktober nicht zu Zahlungsverzögerungen kommt.

Die Empfängerüberprüfung der Banken (EÜP oder Verification of Payee/VoP) ist Teil einer neuen EU-Verordnung. Danach müssen alle Banken im Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA) vor der Freigabe einer Überweisung prüfen, ob der Name des Zahlungsempfängers mit dem für die angegebene IBAN hinterlegten Namen (Kontoinhabername) übereinstimmt. Damit soll die Sicherheit im elektronischen Zahlungsverkehr erhöht werden. Die Verordnung tritt am 09.10.2025 in Kraft.

Damit künftig bei SEPA-Überweisungen so reibungslos vonstatten gehen wie bislang, sollten Sie zeitnah aktiv werden:

  • Prüfen Sie Ihre Lieferanten- und oder Dienstleisterstammdaten: Die Namen Ihrer Zahlungsempfänger müssen identisch mit deren Kontoinhabernamen sein. Gfs. fragen Sie beim Lieferanten nach, insbesondere wenn Sie sich gewährte Skontovorteile durch zeitnahe Begleichung von Rechnungen sichern wollen.
     
  • Wie wird Ihr Unternehmensnamen in Ihren Rechnungen bezeichnet?  Ihr Kontoinhabername sollte möglichst mit dem Unternehmensnamen identisch sein (für alle in den Rechnungen aufgeführten Konten).
     
  • Ergänzen Sie Ihre Rechnungsvorlage um einen Hinweis, welchen exakten Empfängernamen Ihre Kunden bei Überweisungen verwenden sollen.
     
  • Sammelüberweisungen bergen künftig ein neuartiges Haftungsrisiko, so dass sie nur bei absolut zuverlässig ermittelten Empfängerdaten eingesetzt werden sollten, z.B. Gehaltsüberweisungen.

Das Ergebnis der Bankprüfung wird dem Bankkunden standardisiert zurückgemeldet:

  • Übereinstimmung: grüne Ampel (Match)
     
  • Mit Abweichungen: gelbe Ampel (Close-Match)
     
  • Keine Übereinstimmung: rote Ampel (No-Match)

Nach Erhalt des Ergebnisses können Sie zwar auf dessen Basis frei entscheiden, ob Sie die Zahlung stornieren oder freigeben möchten. Die Überweisung trotz signalisierter gelber oder gar roter Ampel zu bestätigen, ist jedoch mit einem Haftungsrisiko verbunden, das man unbedingt vermeiden sollte. Ratsam ist in diesen Fällen allein, den Rechnungsaussteller auf die Abweichung aufmerksam zu machen und sich nach der korrekten Bezeichnung des Kontoinhabers zu erkundigen. Die Haftungsverteilung im Einzelnen:

  • Bei einer Falschüberweisung nach einer Übereinstimmung (grüne Ampel) haftet die Bank.
     
  • Bei einer Falschüberweisung nach einer fehlenden Übereinstimmung (rote Ampel) oder nach einer Übereinstimmung mit Abweichungen (gelbe Ampel) haften Sie.
     
  • Wenn Sie bei einer Sammelüberweisung auf die EÜP-Prüfung verzichten (per Abwahl) haften Sie.

 


RA und Fachanwalt für Steuerrecht Peter Eller, München, www.msa.de, eller(at)msa.de

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