GmbH in Schieflage: Forderungsabbau ohne Gewinnversteuerung

Gerät eine GmbH in eine finanzielle Schieflage, so wird oft versucht, Gläubiger mit Hinweis auf die drohende Insolvenz dazu zu bewegen, auf einen erheblichen Teil ihrer Forderung zu verzichten. In Höhe des Forderungsverzichts liegt dann aber steuerpflichtiger Gewinn bei der GmbH vor, der steuerlich das Liquiditätsproblem teilweise wieder verschärft. In dieser Situation bietet sich folgende Konstruktion an: Der Gesellschafter-Geschäftsführer kauft dem Gläubiger die Forderung zu einem reduzierten Preis ab. Dies führt nach einem Urteil des BFH vom 30.01.2002 (Az: I R 30/01) nicht zu einem steuerpflichtigen Gewinn bei der GmbH und auch zu keiner verdeckten Gewinnausschüttung. Es ist nicht davon auszugehen, dass der neue Gläubiger, der Gesellschafter-Geschäftsführer, die Forderung wegen des reduzierten Kaufpreises nur in dieser Höhe gegen die GmbH geltend machen wird. Außerdem sei der Forderungsverkauf keine Geschäftschance, die nicht an der GmbH vorbei geschleust werden dürfe. Im Übrigen ist der Verkauf von Forderungen statt eines Verzichts nicht rechtsmissbräuchlich. Der Gesellschafter-Geschäftsführer sollte möglichst diese Forderung im Betriebsvermögen halten. Fällt sie später tatsächlich ganz oder teilweise weg, hat er nur in diesem Fall die Möglichkeit, die Forderung steuermindernd abzuschreiben.


RA und Fachanwalt für Steuerrecht Peter Eller, München, www.msa.de, eller(at)msa.de

© nemadesign GbR Stuttgart 2015-2021