Mandantenrundschreiben August 2024

Inhalt:

1. Steuertermine August 2024

2. Steuertermine September 2024

3. Verzinsung überzahlter Pflegeversicherungsbeiträge für Eltern mit 2 oder mehr Kindern

4. Interna: Paula Obermayr ist unsere neue Azubine ab September 2024

Sehr geehrte Mandantinnen und Mandanten,

es gibt 2024 tatsächlich ein Steuersommerloch; nach stürmischen Jahren – verursacht durch Pandemie und deren langwierige Aufarbeitung im Bereich Steuern und Staatshilfen – ist in dieser Hinsicht nun eher eine Flaute eingetreten. Was nicht heißt, dass unsere Arbeitsbelastung abnehmen würde: die Steuererklärungen 2023 müssen zwei Monate früher als dieses Jahr, genauer bis 31.05.2025, übermittelt werden. Nach dem bayerischen Ferienmonat August bleiben damit nur noch knapp 9 Monate für die Bearbeitungszeit. Daher mein Appell, damit es im Frühjahr 2025 nicht zu zeitlichen Engpässen kommt: liefern Sie bitte, falls noch nicht geschehen, Ihre Unterlagen zügig ab September an. 

Damit wir dann auch frisch ans Werk gehen können, ist die Kanzleibesetzung urlaubsbedingt ausgedünnt und ich selbst gestehe mir von 10. bis einschließlich 18. August 2023 eine kurze Auszeit zu. Die Kanzlei ist aber durchgehend besetzt mit Ausnahme vom 15. bis 18.08.2024.

Einen weiterhin warmen Wonnesommer wünscht Ihnen

RA Peter Eller und sein Kanzleiteam

 

1. Abgabe- und Zahlungstermine August 2024

- Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung für Juli 2024 (ohne Dauerfristverlängerung) oder für Juni 2024 bzw. 2. Quartal 2024 (mit Dauerfristverlängerung) und

  der Lohnsteueranmeldung Juli 2024:                                                                   12.08.24 (Mo)

- Schonfrist für Zahlung der Anmeldesteuern (Eingang auf d. Finanzamtskonto): 15.08.24 (Do)

- Gewerbesteuervorauszahlung 3. Quartal 2024:                                                     15.08.24 (Do)

- Schonfrist für Zahlung (Eingang auf dem Konto der Gemeinde):                            19.08.24 (Mo)

- Abgabe der ZM für Juli 2024 (bei monatlicher Abgabe)                                          26.08.24 (Mo)

2. Abgabe- und Zahlungstermine September 2024

- Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung für August 2024 (ohne Dauerfristverlängerung) oder für Juli 2024 (mit Dauerfristverlängerung) und

der Lohnsteueranmeldung August 2024:                                                             10.09.24 (Di)

- Einkommensteuer- und Solidaritätszuschlagsvorauszahlung 3. Quartal 2024        10.09.24 (Di)

- Schonfrist für Zahlung vorstehender Steuern (Eingang auf Finanzamtskonto):      13.09.24 (Fr)

- Abgabe der ZM für August 2024 (bei monatlicher Abgabe)                                  25.09.24 (Mi) 

3. Verzinsung überzahlter Pflegeversicherungsbeiträge für Eltern mit 2 oder mehr Kindern

Sie erinnern sich an mein Mandantenrundschreiben genau vor einem Jahr? Sicher nicht, also: Seit 01.07.2023 (wegen der Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts sehr kurzfristig eingeführt) werden für die Bemessung der Pflegeversicherungsbeiträge nur noch Kinder bis zum 25. Lebensjahr berücksichtigt. Die Umstellung ist mit einen erheblichen Verwaltungsaufwand verbunden, für den sich ebendiese Verwaltung 2 Jahre Zeit gegönnt hat. Sie kassiert per ordre mufti ganz einfach für alle angestellten Pflichtversicherten bis zum 30.06.2025 den Basisbeitragssatz von 3,4 % ab. Kinderreiche erhalten deshalb erst nach zwei Jahren die aufgelaufenen überzahlten Beiträge zurück. Immerhin haben sich die Spitzenverbände der Sozialversicherung nun dazu durchgerungen, die Erstattungsbeträge mit 4 % im Jahr zu verzinsen. Die Zinsen werden bei der Umstellung am 01.07.2025 gleich vom Pflegeversicherungsbeitrag abgezogen. Ob die Berechnung auch für die Betroffenen nachvollziehbar mitgeteilt wird, wurde leider aktuell nicht mitgeteilt. Man wird sehen…

4. Interna: Paula Obermayr ist unsere neue Azubine ab September 2024

Als weitere Auszubildende wird Paula Obermayr ab 02.09.2024 das Kanzleiteam verstärken.

 


RA und Fachanwalt für Steuerrecht Peter Eller, München, www.msa.de, eller(at)msa.de

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