08/2020

1. Steuertermine August 2020

2. Steuertermine September 2020

3. So erhalten Sie rasch die Überbrückungshilfe bei Corona bedingten Umsatzrückgängen.

4. Der Übungsleiterfreibetrag wird 2020 auf 3.000 € angehoben.

5. Interna: Nino Patsatsia und Alina Scerba als neue Auszubildende

Sehr geehrte Mandantinnen und Mandanten,

 

mit diesem Mandantenrundbrief muss ich Sie leider mit einem Versagen zweier beteiligter Bundesminister konfrontieren, mit dem ich beim besten Willen nicht gerechnet habe. Scholz und Altmeier und ihre Spitzenbeamten haben wissentlich oder unwissentlich die Rechtsanwaltschaft von der Antragsberechtigung für die Überbrückungshilfe ab 01.07.2020 ausgeschlossen. Wie ich auf diese Herausforderung reagiert habe, erfahren Sie im Anschluss. Aus diesem Grund hat sich der Versand des vorbereiteten Rundschreibens auch verzögert.

 

Falls Ihnen in diesen sommerlichen Zeiten Urlaub vergönnt ist, wünsche ich Ihnen gute Erholung. Aufgrund der immensen Arbeitsbelastung infolge der Coronakrise werde ich mir lediglich eine halbe Woche Auszeit zugestehen und zwar von 26. bis 30. August. Die Kanzlei ist im August diesmal ausnahmsweise durchgängig geöffnet.

 

RA Peter Eller und sein Kanzleiteam

 

1. Abgabe- und Zahlungstermine August 2020

 

- Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung für Juli 2020 (ohne Dauerfristverlängerung) oder für Juni 2020 bzw. 1. Quartal 2020 (mit Dauerfristverlängerung) und

  der Lohnsteueranmeldung Juli 2020:                                                                       10.08.20 (Mo)

- Schonfrist für Zahlung der Anmeldesteuern (Eingang auf Finanzamtskonto):         13.08.20 (Do)

- Gewerbesteuervorauszahlung 3. Quartal 2020:                                                       17.08.20 (Mo)

- Schonfrist für Zahlung (Eingang auf Konto der Gemeinde):                                    20.08.20 (Do)

- Abgabe der ZM für Juli 2020 (bei monatlicher Abgabe)                                           25.08.20 (Di)

 

 

2. Abgabe- und Zahlungstermine September 2020

 

- Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung für August 2020 (ohne Dauerfristverlängerung) oder für Juli 2020 (mit Dauerfristverlängerung) und

  der Lohnsteueranmeldung August 2020:                                                                 10.09.20 (Di)

- Einkommensteuer- und Solidaritätszuschlagsvorauszahlung 3. Quartal 2020       10.09.20 (Do)

- Schonfrist für Zahlung vorstehender Steuern (Eingang auf Finanzamtskonto):       14.09.20 (Mo)

- Abgabe der ZM für August 2020 (bei monatlicher Abgabe)                                     25.09.20 (Fr)

 

 

3. So erhalten Sie rasch die Überbrückungshilfe bei Corona bedingten Umsatzrückgängen

 

Bedingt durch ein ministerielles Totalversagen kann ich derzeit für meine Mandanten keinen Antrag auf Gewährung von Überbrückungshilfe stellen. Die Antragsberechtigung ist bis auf weiteres auf Steuerberater und Wirtschaftsprüfer beschränkt. In dieser Situation habe ich mich Mitte Juli entschlossen nicht nur den Gerichtsweg zu beschreiten sondern auch parallel dazu mit meiner früheren Mitarbeiterin und seit 10 Jahren selbstständigen Steuerberaterin Bianca Schlötzer zu vereinbaren, die Anträge für meine Mandanten zu stellen. Auf einen schnellen Erfolg im gerichtlichen Eilverfahren durfte und wollte ich mich nicht verlassen.

 

Frau Schlötzer wird – nach Zustimmung –  direkt für interesseierte Mandanten zu einem Stundensatz von 100,00 € tätig. Derzeit haben bereits knapp 10 Mandanten zugesagt. Der Zeitaufwand pro Antrag beträgt voraussichtlich ein bis eineinhalb Stunden. Die anfallenden Kosten werden teilweise vom Staat übernommen und mit der Hilfe ausgezahlt. Sie erhalten zunächst einen kurzen Fragenkatalog mit den notwendigen Angaben, die wir unseren Unterlagen nicht oder nicht sicher entnehmen können, z.B. bereits ausgezahlte Coronahilfen (die angerechnet werden und den Unterstützungsbetrag mindern). Nach Zusammenstellung leite ich die Daten pro Mandanten gesondert an Frau Schlötzer weiter, die sich bereits registriert hat. Sie wird die Daten dann zügig in das Antragssystem einspeisen.

 

Aufgrund eines unausgereiften und unnötig komplizierten Registrierungsverfahrens kam es bisher zu erheblichen Verzögerungen in der Bearbeitung des gesamten Prozesses. Wirtschaftsminister Altmeier hat daher aktuell in Aussicht gestellt, dass die vorgesehene Antragsfrist über den 31.08.2020 hinaus verlängert wird. Wegen der Verzögerungen wird auch die bereitgestellte Höchstsumme von 25 Mrd. € mit Sicherheit nicht bis 31.08.2020 verbraucht sein. Sollten Sie Bedarf für eine Antragstellung sehen, bitte ich um möglichst schnelle Rückmeldung.

 

Mit intensiver Hilfe von Rechtsanwalt Dr. Thomas Nappert habe ich genau vor einer Woche einen Antrag auf einstweilige Anordnung gestellt, mich zum Antragsverfahren zuzulassen, und zwar beim Verwaltungsgericht München, obwohl eigentlich eine Bundesbehörde das Antragsverfahren durchführt. Ein Wagnis also und – wobei ich wirklich nicht damit gerechnet habe – das VG München hat meinen Rechtsstandpunkt geteilt! Auf gerichtlichen Hinweis  direkt an das Bundeswirtschaftsministerium hat dieses nun erklärt, dass die Rechtsanwälte zeitnah ebenfalls allgemein als Antragsteller im Verfahren zugelassen werden sollen.

 

Da das zusätzliche Registrierungsverfahren mit Einbindung der Rechtsanwaltskammern noch nicht existiert und der Zeitrahmen nicht abzusehen ist, habe ich mich entschlossen, weiterhin mithilfe von Frau Schlötzer den für meine Mandanten schnellsten und sichersten Weg beizubehalten und nur die erforderlichen Daten so aufzubereiten, dass sie problemlos im automatisierten Verfahren verarbeitet werden können.

 

 

4. Der Übungsleiterfreibetrag wird 2020 auf 3.000 € angehoben.

 

Der Übungsleiterfreibetrag wird mit Wirkung für dieses Jahr von 2.400 € auf 3.000 € pro Jahr angehoben. Er greift bei Vergütungen für Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher und Betreuer oder vergleichbare nebenberufliche Tätigkeiten. Der Übungsleiterfreibetrag kommt darüber hinaus auch für künstlerische Tätigkeiten oder für die Pflege alter kranker oder behinderter Menschen im Dienst oder im Auftrag von öffentlich-rechtlichen Körperschaften oder gemeinnützigen Vereinen. Auch die ebenfalls steuerfreie Ehrenamtspauschale ist 2020 um 120 € auf 840 € geklettert.

 

5. Interna: Nino Patsatsia und Alina Scerba als neue Auszubildende

 

Als weitere Auszubildende ergänzen unser Team ab dem 01.09.2020 Frau Nino Patsatsia, die derzeit bereits ein Praktikum in der Kanzlei absolviert, und Alina Scerba. Beide haben im Ausland ein Studium mit Erfolg abgeschlossen und bringen daher beste Voraussetzungen mit, die Prüfungen dieses außergewöhnlich anspruchsvollen Ausbildungsberufs mit Bravour zu bestehen. Unsere Azubine Maria Sentishcheva wechselt im September in eine wohnortnähere Kanzlei. Wir wünschen ihr alles Gute und viel Erfolg in den kommenden Prüfungen.


RA und Fachanwalt für Steuerrecht Peter Eller, München, www.msa.de, eller(at)msa.de

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