02/2017

Inhalt:

1. Steuertermine Februar 2017

2. Steuertermine März 2017

3. Die Gretchenfrage: Einheits(steuer)bilanz oder getrennte Handels- und Steuerbilanz?

Sehr geehrte Mandantinnen und Mandanten,

 

für alle bilanzierenden Mandanten erstellen wir eine Steuerbilanz, die das Finanzamt verlangt und behandeln die Bilanz bei der Veröffentlichung bzw. Hinterlegung als Handelsbilanz. Wir erstellen nur eine Bilanz (ab 2016 übrigens neu nach den Vorschriften des BilRUG), weil wir uns stets von der Maxime leiten lassen, den Mandanten Kosten für Arbeiten zu ersparen, deren Ergebnisse niemanden interessieren oder auch nur von Nutzen sein könnten. Warum diese Ansicht nicht alle Berater teilen, erfahren Sie im heutigen Rundschreiben.

 

Nachdem die Steuererklärungen 2015 nun (fast) alle abgearbeitet sind, darf ich mich vom 15. bis einschließlich 25. Februar 2017 in den Urlaub abmelden und für Anfragen aller Art in diesem Zeitraum auf mein kompetentes Kanzleiteam verweisen.

 

RA Peter Eller und sein Kanzleiteam

 

 

 

 

 

1. Abgabe- und Zahlungstermine Februar 2017

 

- Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung für Dezember 2016 bzw. 4. Quartal 2016 (mit Dauerfristverlängerung) bzw. für Januar 2017 (ohne Dauerfristverlängerung) und

  der Lohnsteueranmeldung Januar 2017:                                                                  10.02.17 (Fr)

  (Achtung Freitagsfalle, Überweisung bereits heute am Donnerstag, den 09.02.2017

veranlassen!

- Schonfrist für Zahlung (Eingang auf dem Finanzamtskonto):                                 13.02.17 (Mo)

- Fälligkeit der Gewerbesteuervorauszahlung 1. Quartal 2017:                                 15.02.17 (Mi)

- Schonfrist für Zahlung (Eingang auf dem kommunalen Konto):                              20.02.17 (Mo)

- Abgabe der ZM für Januar 2017 (bei monatlicher Abgabe)                                      27.02.17 (Mo)

 

 
2. Abgabe- und Zahlungstermine März 2017

 

- Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung für Januar 2017 (mit Dauerfristverlängerung) bzw. für Februar 2017 (ohne Dauerfristverlängerung) und

  der Lohnsteueranmeldung Februar 2017:                                                                10.03.17 (Fr)

- Einkommensteuer- und Solidaritätszuschlagsvorauszahlung 1. Quartal 2017       10.03.17 (Fr)

  (Achtung Freitagsfalle, Überweisung bereits am Donnerstag den 09.03.2017 veranlassen!

- Schonfrist für Zahlung (Eingang auf dem Finanzamtskonto):                                 13.03.17 (Mo)

- Abgabe der ZM für Februar 2017 (bei monatlicher Abgabe)                                    27.03.17 (Mo)

 

 

3. Die Gretchenfrage: Einheits(steuer)bilanz oder getrennte Handels- und Steuerbilanz?

 

Immer wieder werden Zeitschriftenbeiträge veröffentlicht, in denen die Autoren eindringlich vor den Gefahren der Einheitsbilanz warnen, zum Beispiel im jüngsten DATEV-Mandanten-Magazin TRIALOG (ein Werbemagazin für die enorme Anzahl meist viel zu teurer DATEV-Dienstleistungsangebote). Die Motivation der Steuerberater liegt auf der Hand: Sie möchten ihren Mandanten mit Verweis auf die Gesetzeslage die Erstellung von zwei Bilanzen pro Jahr berechnen, wobei die Steuerbilanz durch eine Überleitungsrechnungen mit der Handelsbilanz verbunden ist.

 

Als jüngster Aufhänger für diese Verkaufsoffensive dienen die neuen Vorschriften des BilRUG, in dem für Jahresabschlüsse ab dem Veranlagungszeitraum 2016 zwingend europäische Vorgaben umgesetzt werden. Dieser Hintergrund erklärt auch, warum sich mit den zahlreichen Änderungen nur Unternehmen auseinandersetzen müssen, deren Umsatzzahlen im Wirtschaftsleben von tatsächlicher Relevanz sind. Man mag darüber streiten, ob die Grenze bei 10 oder 20 Mio. € Jahresumsatz liegt, bei anderen Unternehmen mit einem Kreis von bis zu drei oder vier Gesellschaftern spielen die Vorschriften des Handelsrechts einfach keine Rolle. Warum?

 

Ganz einfach: wo kein Kläger da kein Richter. Man sollte sich vor Augen halten, wer denn ernsthaft die gesonderte Erstellung einer Handelsbilanz verlangen kann:

 

Gesellschafter, die gegen die geschäftsführenden Gesellschafter querschießen wollen und mit ihrem Anspruch vor Gericht Recht bekommen

Unternehmensinterne Aufsichtsorgane wie Beiräte oder Aufsichtsräte

•  Banken in Verhandlungen um Darlehen, die nicht persönlich gesichert sind

 

Davon abgesehen wurde bislang kein einziger Fall bekannt, wonach

 

  die Aufsichtsorgane der freien Berufe eingeschritten wären (Steuerberater oder Rechtsanwaltskammer),

  Wettbewerber das Unternehmen wegen der Veröffentlichung einer Einheitsbilanz abgemahnt und Klage eingereicht hätten,

  das Bundesamt für Justiz die Veröffentlichung auch inhaltlich kontrolliert und Maßnahmen ergriffen hätte (es wäre dazu schon nicht berechtigt) oder schließlich

  das Finanzamt aus dem Fehlen der Handelsbilanz steuerlich negative Konsequenzen gezogen hätte (dafür könnte man Argumente an den Haaren herbeiziehen, die Finanzverwaltung hat sich aus diesem Grund bis dato aber noch nicht in diesen heiklen Bereich vorgewagt).

 

Beim Autor des TRIALOG-Magazins, im Übrigen kein Voll- sondern nur Diplomjurist, habe ich bereits freundlich angefragt, welches denn genau die angeblichen gravierenden haftungs- und berufspolitischen Konsequenzen sind, die er etwas wolkig an die Wand malt, falls der Steuerberater eine Einheitsbilanz erstellt, die handelsrechtlich nicht zulässige Positionen enthält. Die Antwort werde ich Ihnen nicht vorenthalten. Vorsorglich werden wir jedoch bei allen bilanzierenden Mandanten gesondert anfragen, ob diese ab 2016 – also unter Geltung des BilRUG – die Erstellung einer gesonderten Handelsbilanz wünschen.


RA und Fachanwalt für Steuerrecht Peter Eller, München, www.msa.de, eller(at)msa.de

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