09/2015

Inhalt:

1. Steuertermine September 2015

2. Nochmals: Anhebung von Grundfreibetrag und Familienförderung ab 2015

3. Steuertarifsenkung 2016: für ein einziges Jahr wird die kalte Progression kaltgestellt

Sehr geehrte Mandantinnen und Mandanten,

die Haupturlaubszeit neigt sich dem Ende entgegen und wie schon im August-Rundschreiben angekündigt diesmal eine positive Nachricht von der Steuergesetzgebungsmaschine in Berlin: Der höhere steuerliche Grundfreibetrag und die erweiterte Familienförderung kommen dem Steuerzahler rückwirkend bereits für 2015 zu Gute. Ferner wird für 2016 der progressive Einkommensteuertarif etwas abgesenkt, um die 2016 erwartete Inflation auszugleichen: Die Rede ist von der kalten Progression, die verdeckt eine jährliche Steuererhöhung bewirkt und die nur durch den immensen Finanzbedarf des Staates zu rechtfertigen ist. Die kalte Progression wird nach 20 Jahren ungemilderter Erhöhung für kleine und mittlere Einkommen für ein einziges Jahr, nämlich erst für 2016, ausgeglichen, und nur weil die Steuereinnahmen 2015 mit 280,3 Mrd. € um 6,3 Mrd. € höher ausfielen als erwartet. Kein Kommentar!

RA Peter Eller und sein Kanzleiteam

 

1. Abgabe- und Zahlungstermine September 2015

  • Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung für Juli 2015 (mit Dauerfristverlängerung) bzw. für August 2015 (ohne Dauerfristverlängerung) und
    der Lohnsteueranmeldung August 2015:                                                      10.09.15 (Do)
  • Schonfrist für Zahlung (Eingang auf Finanzamtskonto):                                 14.09.15 (Mo)
  • Einkommensteuer- und Solidaritätszuschlagsvorauszahlung 3. Quartal 2015    10.09.15 (Do)
  • Schonfrist für Zahlung (Eingang auf Finanzamtskonto):                                  14.09.15 (Mo)
  • Abgabe der ZM für August 2015 (bei monatlicher Abgabe)                               25.09.15 (Fr)

2. Nochmals: Anhebung von Grundfreibetrag und Familienförderung ab 2015

Das Gesetz zur Erhöhung des Kindergeldes tritt nun nach Zustimmung des Bundesrates planmäßig rückwirkend für das ganze Jahr 2015 in Kraft. Das Kindergeld wird auf 188 € und ab 2016 auf 190 € (jeweils bei 1 Kind oder 2 Kindern) pro Monat erhöht.

Der Kinderfreibetrag wird 2015 um 144,00 € auf 7.152,00 € und 2016 um weitere 96,00 € auf 7.248,00 € angehoben. Der Kindergeldzuschlag für Geringverdiener wird ebenfalls angehoben. Ferner wird der steuerliche Grundfreibetrag, der das Existenzminimum sichert, von derzeit 8.354,00 € ab dem 01.01.2015 auf 8.472,00 € und ab dem 01.01.2016 auf 8.652,00 € festgesetzt.

Schließlich steigt auch der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende – ein endlich beigelegter Streitpunkt in der Koalition – nun stufenweise an. Für Alleinerziehende gilt ab 2015 zunächst eine um  600,00 € höhere steuerliche Entlastung: 1.908,00 €. Für das zweite und jedes weitere Kind erhöht sich der Betrag zusätzlich um 240,00 € jährlich.

Alle höheren Entlastungsbeträge können allerdings wegen der Gesetzesverabschiedung erst Mitte des Jahres (also um genau ein Jahr zu spät) in den Gehaltsabrechnungen erst ab Dezember 2015 berücksichtigt werden. Die Auswirkungen des Gesetzes werden derzeit in alle Lohnabrechnungsprogramme unter großem Zeitdruck einprogrammiert und bei den Anwendern eingespielt werden müssen. Dazu war eine Zeitspanne bis Dezember 2015 erforderlich.

3. Steuertarifsenkung 2016: für ein einziges Jahr wird die kalte Progression kaltgestellt

Zudem werden die Steuerzahler ab 2016 um ca. 1,5 Mrd. € entlastet, indem der progressive Steuertarif um 1,48 % „verschoben” wird. Dadurch soll erstmals seit mehr als 20 (!) Jahren die kalte Progression zumindest für ein (!) Jahr ausgeglichen werden. Zur Erinnerung: Die kalte Progression besteuert kleine und mittlere Einkommen von ca. 15.000 bis ca. 60.000 € (30.000 € bis 120.000 € bei Zusammenveranlagung) jedes Jahr stärker, weil das nur nominal gestiegene aber infolge der Inflation im Geldwert gleichbleibende Einkommen durch den unveränderten progressiven Tarif immer stärker besteuert wird.


RA und Fachanwalt für Steuerrecht Peter Eller, München, www.msa.de, eller(at)msa.de

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