08/2017

Inhalt:

1. Steuertermine August 2017

2. Steuertermine September 2017

3. MOSS: Wie wird die Deklarierung der Umsatzsteuer für andere EU-Länder geprüft?

4. Dauerärgernis IHK-Zwangsbeiträge: Sie können nur einzeln weggeklagt werden.

5. Interna: Christina Reiter beginnt Ausbildung im September

Sehr geehrte Mandantinnen und Mandanten,
 

nach einem geradezu sensationellen aktuellen Urteil des BGH dürfen Banken bei der Vergabe von Krediten neben den vereinbarten Zinsen keine gesonderte Bearbeitungsgebühr erheben. Dies gilt nicht nur gegenüber Verbrauchern sondern auch gegenüber Gewerbetreibenden. Die Urteilsbegründung des BGH steht allerdings noch aus, anhand derer ich erst zuverlässig mitteilen kann, in welchen Fällen eine Rückforderung einer Bearbeitungsgebühr in Frage kommt. Ich werde dieses Thema wieder aufgreifen, sobald die Urteilsgründe vorliegen.

 

Bitte beachten Sie, dass ich mich vom 01. bis einschließlich 22. August 2017 im Urlaub befinde. Die Kanzlei kommt dafür dieses Jahr im August ohne Betriebsruhe aus.

 

 

RA Peter Eller und sein Kanzleiteam

 

 

 

1. Abgabe- und Zahlungstermine August 2017

 

- Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung für Juni 2017 bzw. 2. Quartal 2017 (mit Dauerfristverlängerung) oder für Juli 2017 (ohne Dauerfristverlängerung) und

  der Lohnsteueranmeldung Juli 2017:                                                                       10.08.17 (Do)

- Schonfrist für Zahlung (Eingang auf dem Finanzamtskonto):                                 14.08.17 (Mo)

- Fälligkeit der Gewerbesteuervorauszahlung 3. Quartal 2017:                                 16.08.17 (Mi)

- Schonfrist für Zahlung (Eingang auf dem kommunalen Konto):                              21.08.17 (Mo)

- Abgabe der ZM für Juli 2017 (bei monatlicher Abgabe)                                           25.08.17 (Fr)

 

 
2. Abgabe- und Zahlungstermine September 2017

 

- Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung für Juli 2017 (mit Dauerfristverlängerung) oder für August 2017 (ohne Dauerfristverlängerung) und

  der Lohnsteueranmeldung August 2017:                                                                 11.09.17 (Mo)

- Einkommensteuer- und Solidaritätszuschlagsvorauszahlung 3. Quartal 2017       11.09.17 (Mo)

- Schonfrist für Zahlung (Eingang auf dem Finanzamtskonto):                                 14.09.17 (Do)

- Abgabe der ZM für August 2017 (bei monatlicher Abgabe)                                     25.09.17 (Mo)

 

 

3. MOSS: Wie wird die Deklarierung der Umsatzsteuer für andere EU-Länder geprüft?

Die Umsatzsteuererklärungen für elektronische Dienstleistungen an Verbraucher im EU-Raum können seit 01.01.2015 zentral über den Service MOSS des Bundeszentralamts für Steuern abgegeben und die errechneten Steuerbeträge dort entrichtet werden. Das Zentralamt leitet Erklärungen und Steuereinnahmen an die jeweiligen Mitgliedstaaten durch. Nicht vereinheitlicht und daher ungeklärt ist, wie Betriebsprüfungen bei den MOSS-Anwendern konkret aussehen sollen. Einem ersten Merkblatt des Bundesfinanzministeriums vom 06.01.2017 ist die Zusammenarbeit bei grenzüberschreitenden Außenprüfungen in Umrissen zu entnehmen (IV B 6 – S 1315/16/10016:002). Das skizzierte Verfahren ist so komplex und schwerfällig, dass es wohl eher kein Massenphänomen wird.
Grenzüberschreitende Außenprüfungen werden z.B. über das zentrale Verbindungsbüro der Behörde anhand von Vorschlagslisten initiiert, die der andere EU-Staat dann bestätigt. Einwendungen gegen eine MOSS-Prüfung können beim Zentralamt vorgebracht werden, so dass bei Stattgabe nur eine nationale Betriebsprüfung stattfinden kann. Wichtig ist auch, dass die Prüfungssprache grundsätzlich deutsch bleibt und auf Antrag die Teilnahme eines ausländischen Prüfers ausgeschlossen werden kann.
 

 

 
4. Dauerärgernis IHK-Zwangsbeiträge: Sie können nur einzeln weggeklagt werden.

 

Die film.coop GmbH hat vor dem Münchener Verwaltungsgericht gegen den Beitragsbescheid der IHK 2013 erfolgreich geklagt. Grund war ein rechtswidriger Wirtschaftsplan der IHK München, der dem Beitragsbescheid zugrunde lag. Allen anderen Beitragsverpflichteten nützt dieses schöne Urteil aber nichts, da es nur für die Klägerin wirkt.

 

Bereits ein flüchtiger Blick in die Bilanz der IHK München zeigt, welch aberwitzige Dimensionen die Beitragsschröpferei der Behörde bereits angenommen hat. Sie kommt auf ein Eigenkapital aus angesammelten Gewinnen in Höhe von 192 Mio. €. Weitere 30 Mio. € an Überschüssen fließen in die üppige Zusatzversorgung der staatlich verordneten Wirtschaftslobbyisten. Das zeigt, dass der Mindestbeitrag von 150,00 € unabhängig vom Gewinn aberwitzig übersetzt ist. Die Zwangsabgabe für die IHK ist nur durch deren gesetzliche Aufgabenwahrnehmung legitimiert, beispielsweise die Organisation der Berufsausbildung und die Durchführung von Prüfungen (soweit die erhobenen Gebühren nicht kostendeckend sind).

 

Nicht das Geringste mit den gesetzlichen Aufgaben zu tun hat allerdings die schwindelerregend teure Sanierung des nach dem Vorbild autokratischer Bauherren gestalteten Verwaltungssitzes im Münchner Zentrum, für die die Wirtschaftsbeamten fleißig angespart haben. Prognostiziert sind derzeit knapp 100 Mio. €, eine Summe die sich, wie die Erfahrung bei öffentlichen Bauprojekten zeigt, höchstwahrscheinlich verdoppeln wird. Würde sich die IHK auch nur entfernt an ihre gesetzlichen Aufgaben und Verpflichtungen erinnern, würde sie das Gebäude verkaufen, in ein beliebiges ordentliches Bürogebäude in München umzuziehen und die Beiträge der Klein- und Kleinstmitglieder halbieren.  

 

 

5. Interna: Christina Reiter beginnt Ausbildung im September

 

Frau Christina Reiter tritt ab 01.09.2017 als Azubine im Steuerfach neu in die Kanzlei ein. Die Fachabiturientin aus Gräfelfing hat im letzten Jahr beim schwedischen Selbstschrauber-Möbelhaus reichlich berufliche Erfahrungen gesammelt und hat sich jetzt diesen recht anspruchsvollen Ausbildungsberuf ausgesucht.


RA und Fachanwalt für Steuerrecht Peter Eller, München, www.msa.de, eller(at)msa.de

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