Sehr geehrte Mandantinnen und Mandanten,
die Finanzämter sind vom Finanzministerium angewiesen worden, auch dann Verspätungszuschläge zu verhängen, wenn die Steuererklärungen erst nach dem 31.12. aber bereits im Laufe des Januars des Folgejahres abgegeben werden. Wenn es jedoch darum geht, die eigenen Aufgaben zügig zu erledigen, lässt sich die Finanzverwaltung dagegen manchmal sogar Jahrzehnte lang Zeit. Gäbe es die publizierten Berichte der Rechnungshöfe nicht, würde die Öffentlichkeit von der sträflichen Amtsuntätigkeit wegen des strafbewehrten Amts- und Dienstgeheimnisses auch gar nichts erfahren. Ein besonders krasses Beispiel: Seit 2006 stellen ausländische Investmentfonds bei bei den Finanzämtern Anträge auf Erstattung zu viel gezahlter Kapitalertragsteuer. Der Bundesrechnungshof hat aufgedeckt, dass auf Anweisung von oben noch über keinen einzigen Antrag entschieden worden ist, bis eine einheitliche bundesweite Handhabung gefunden wird (Süddeutsche Zeitung vom 20.04.2016). Die beantragten Erstattungen summieren sich mittlerweile auf Beträge von etwa 2 Mrd. €. Die Antragsteller drängen auch nicht auf eine baldige Entscheidung, da sie für jedes Jahr, in dem die Anträge in den Amtsstuben gestapelt bleiben, 6 % Zinsen einstreichen können, eine hervorragend sichere und gute Geldanlage im Niedrigzinsumfeld. Durch diese Pflichtvergessenheit des BMF fallen so allein jedes Jahr 120 Mio. € Steuergelder für fällige Zinsen an!
Bitte beachten Sie, dass ich mich vom 10. Mai einschließlich 1. Juni 2016 im Urlaub befinde und anschließend wieder gerne für Sie tätig bin.
RA Peter Eller und sein Kanzleiteam
1. Abgabe- und Zahlungstermine Mai 2016
- Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung für März 2016 (mit Dauerfristverlängerung) bzw. für April 2016 (ohne Dauerfristverlängerung) und
der Lohnsteueranmeldung April 2016: 10.05.16 (Di)
- Schonfrist für Zahlung (Eingang auf dem Finanzamtskonto): 13.05.16 (Do)
- Fälligkeit der Gewerbesteuervorauszahlung 2. Quartal 2016: 16.05.16 (Mo)
- Schonfrist für Zahlung (Eingang auf dem kommunalen Konto): 19.05.16 (Do)
- Abgabe der ZM für April 2016 (bei monatlicher Abgabe) 25.05.16 (Mi)
2. Abgabe- und Zahlungstermine Juni 2016
- Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung für April 2016 (mit Dauerfristverlängerung) bzw. für Mai 2016 (ohne Dauerfristverlängerung) und
der Lohnsteueranmeldung Mai 2016: 10.06.16 (Fr)
- Einkommensteuer- und Solidaritätszuschlagsvorauszahlung 2. Qu. 2016 10.06.16 (Fr)
(Achtung Freitagsfalle, Überweisung bereits am Donnerstag den 09.06.2016 veranlassen!
- Schonfrist für Zahlung (Eingang auf dem Finanzamtskonto): 13.06.16 (Mo)
- Abgabe der ZM für Mai 2016 (bei monatlicher Abgabe) 27.06.16 (Mo)
3. Neue Finessen und Nachlässigkeiten des Finanzamts: wir halten dagegen!
Seit Einführung der elektronischen Steuererklärungen wird eine Tendenz zu Ungunsten der Mandanten deutlich spürbar: Fallen Nachzahlungsbeträge an, ergeht der Bescheid des Finanzamts sehr viel schneller als früher, durchschnittlich in weniger als zwei Monaten – falls es keine Nachfragen gibt. In den Erstattungsfällen lässt dich die Finanzverwaltung wesentlich mehr Zeit, nämlich bis zu sechs Monate und bei höheren Erstattungsbeträgen noch länger, weil die Sachgebietsleiter diese Veranlagungen prüfen und freigeben müssen. Damit wird es umso wichtiger, bei Einkommensminderungen so schnell wie möglich, also noch während des laufenden Jahres oder kurz nach dem Jahreswechsel, einen Antrag auf Absenkung der Vorauszahlungen zu stellen und anhand der aktuellen BWA zu begründen. In diesem Verfahren gibt es nur eine summarische Plausibilitätsprüfung, so dass niedrigere Vorauszahlungsbeträge in der Regel problemlos innerhalb von sechs bis acht Wochen genehmigt werden.
Bei Personengesellschaften mit starken Gewinnschwankungen trifft diese Aussage leider nicht zu. Das Verfahren ist bei Gesellschaften äußerst unbefriedigend auf zwei Sachbearbeitungsstellen verteilt, wobei für die Gewinnfeststellung für Zwecke der Vorauszahlung die sogenannte „OH-Stelle“ zuständig ist, die Stelle also, die die Personengesellschaft bearbeitet und deren Festsetzungen anschließend für alle Gesellschafter übernommen werden. Diese Stellen reagieren auf Anträge auf Herabsetzung und auf Aussetzung der Vollziehung in Höhe der Differenzbeträge nur im normalen Geschäftsgang. Diese Stelle versendet auch weder einen Bescheid noch eine Mitteilung an den Berater, so dass man nicht darüber informiert wird, ob und gfs. wann über den Antrag entschieden wurde. Die Festsetzung der OH-Stelle wird – wieder im normalen d.h. gemächlichen Geschäftsgang – den einzelnen Sachbearbeitern der Gesellschafter übermittelt, und erst diese erlassen anschließend geänderte Einkommensteuervorauszahlungen. Das kann also dauern.....
Sind in der Zwischenzeit – z.B. am 10. März – jedoch die aus dem letzten Bescheid überhöht angesetzten Zahlungen fällig geworden, läuft die Mahnmaschine der Finanzkasse unbeirrt weiter: es werden Mahnungen mit Säumniszuschlägen versandt, weil die Sachbearbeiter der OH-Stelle die Anträge auf Aussetzung der Vollziehung einfach liegen lassen. Kein Mandant versteht, warum trotz rechtzeitigen Antrags des Beraters auch nach Wochen nichts Effektives geschieht. Ich habe meinen Unmut über diese Praxis in mehreren Schreiben an die Sachgebietsleiter und an den Behördenleiter des Finanzamts München zum Ausdruck gebracht – bislang ohne greifbares Ergebnis. Deshalb werden wir uns in Zukunft hinsichtlich von Anträgen auf Herabsetzung der Vorauszahlungen bei Personengesellschaften nach einer zugestanden Bearbeitungszeit von zwei Wochen im Wochenrhythmus telefonisch bei den beteiligten Sachbearbeitern nach dem Bearbeitungsstand erkundigen, um die Vorgänge im Finanzamt von uns aus zu beschleunigen.
4. Steuerunterlagen für 2015 werden gerne lieber früher als später entgegengenommen
Auf die verschärfte Praxis der Finanzämter bei den Verspätungszuschlägen habe ich schon hingewiesen. Das sicherste Mittel dagegen: Versorgen Sie uns mit Ihren Steuerunterlagen 2015 gerne ab sofort spätestens aber bis 31.08.2016. Dann garantieren wir Ihnen eine schnelle Bearbeitung innerhalb von höchstens 4 Wochen. Je länger Sie die Abgabe ab September 2016 hinausschieben, desto länger werden bei uns gegen Ende des Jahres – und zwar ganz einfach wegen Arbeitsüberlastung – leider die Bearbeitungszeiten.
RA und Fachanwalt für Steuerrecht Peter Eller, München, www.msa.de, eller(at)msa.de