03/2019

1. Steuertermine Februar 2019

2. Steuertermine März 2019

3. Wie lange muss ich die Steuerunterlagen aufbewahren? 1x1 der Aufbewahrungsfristen

4. Leidiges Thema: Die Termine der Umsatzsteuervoranmeldungen 2019 auf einen Blick

Sehr geehrte Mandantinnen und Mandanten,

ganz praktische Fragen stehen im Mittelpunkt dieser Info zum Ausklang der Faschingsferien: Fristen und Termine! Einmal Aufbewahrung und einmal das leidige Thema Umsatzsteuervor­anmeldung für alle Selbstanmelder. Und: da wir die Erklärungen aller Mandanten, die die Unterlagen für 2017 rechtzeitig oder zumindest bis Ende Januar 2019 abgeliefert haben, bis Ende Februar (das ist die allerletzte Schonfrist der Finanzamts) erstellen konnten, kommt schon der nächste Anschlag: wir nehmen ab sofort Ihre Unterlagen für die Steuererklärungen 2018 an! Ich freue mich wie jedes Jahr auf rege und zeitige Reaktionen auf meinen Hinweis.

RA Peter Eller und sein Kanzleiteam

 

1.  Abgabe- und Zahlungstermine März 2019

- Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung für Februar 2019 (ohne Dauerfristverlängerung) oder für Januar 2019 (mit Dauerfristverlängerung) und

  der Lohnsteueranmeldung Februar 2019:                                                            11.03.19 (Mo)

- Einkommensteuer- und Solidaritätszuschlagsvorauszahlung 1. Quartal 2019     11.03.19 (Mo)

- Schonfrist für Zahlung (Eingang auf dem Finanzamtskonto):                              14.03.19 (Do)

- Abgabe der ZM für Februar 2019 (bei monatlicher Abgabe)                                25.03.19 (Mo)

 

2. Abgabe- und Zahlungstermine April 2019

- Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung für März 2019 (ohne Dauerfristverlängerung) oder für Februar 2019 (mit Dauerfristverlängerung) und

  der Lohnsteueranmeldung März 2018:                                                                10.04.19 (Mi)

- Schonfrist für Zahlung (Eingang auf dem Finanzamtskonto):                             15.04.19 (Mo)

- Abgabe der ZM für März 2019 (bei monatlicher Abgabe)                                   25.04.19 (Do)

- Abgabe der ZM für das 1. Quartal 2019 (bei quartalsweiser Abgabe)                  25.04.19 (Do)

 

3. Wie lange muss ich die Steuerunterlagen aufbewahren? 1x1 der Aufbewahrungsfristen

So berechnen Sie die Aufbewahrungsdauer von 10 Jahren korrekt: Die zehnjährige Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahrs, in dem die Steuererklärungen abgesandt wurden. Wenn diese für den Veranlagungszeitraum Jahres 2017 beispielsweise erst im Januar 2019 ans Finanzamt übermittelt wurden, beginnt die Aufbewahrungsfrist am 31. Dezember 2019 und endet am 31.12.2029: Die Unterlagen des Jahres 2017 können dann ab 1. Januar 2030 vernichtet werden.

 

4. Leidiges Thema: Die Termine der Umsatzsteuervoranmeldungen 2019 auf einen Blick

Immer wieder gerne vergessen werden bei den Selbstbuchern und Selbstanmeldern unter den Mandanten die Termine zur Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung und des Eingangs des Zahlbetrags bei der Finanzkasse. Wir teilen die Daten zwar jeden Monat für die jeweils nächsten beiden Termine mit, aber Hand aufs Herzu, wer liest schon gerne meinen Steuerinfos. Daher zum Ausdrucken und Platzieren an prominenter Stelle:

Umsatzsteuervoranmeldung: Termine 2019

 

 

bei monatlicher Anmeldung mit Dauerfristverlängerung

 

 

Datenübermittlung und Überweisung

Spätester  Eingang des Betrages

auf dem FA-Konto

 

Januar 2019

11.03.2019

14.03.2019

 

Februar 2019

10.04.2019

15.04.2019

 

März 2019

10.05.2019

13.05.2019 (Freitagsfalle*!)

 

April 2019

11.06.2019

14.06.2019

 

Mai 2019

10.07.2019

15.07.2019

 

Juni 2019

12.08.2019

15.08.2019

 

Juli 2019

10.09.2019

13.09.2019

 

August 2019

10.10.2019

14.10.2019

 

September 2019

11.11.2019

14.11.2019

 

Oktober 2019

10.12.2019

13.12.2019

 

November 2019

10.01.2020

13.01.2020 (Freitagsfalle*!)

 

Dezember 2019

10.02.2020

13.02.2020

 

 

 

 

 

*Freitagsfalle! Überweisung schon am Donnerstag veranlassen

 

Wer keine Dauerfristverlängerung um einen Monat beantragt hat (und sich die nervige Anmeldung der Sondervorauszahlung und deren Anrechnung in der Dezember-Anmeldung erspart), für den verschieben sich die vorgenannten Termine einfach um einen Monat nach vorne, d.h. z. B. Die Februar-Anmeldung ist nicht am 10.04. sondern schon am 11.03.2019 zu übermitteln. Nächsten Monat kommen die Quartals-Melder informiert, da ist der nächste Termin frühestens der 10. April 2019. Übrigens: Wir recherchieren derzeit nach einer Erinnerungs-App, die die Smartphone-User unter Ihnen an diese Termine erinnern kann, ohne dass das halbe Privatleben nebenbei ausgeforscht wird.

 

5. Interna: Robin Pohland setzt ihre Ausbildung seit Februar in unserer Kanzlei fort

Herr Robin Pohland ist am 15.01.2019 als Auszubildender im Steuerfach von einem anderen Münchner Steuerbüro in unsere Kanzlei gewechselt. Er bringt jede Menge PC-Expertise mit und wird die Transformation unserer Kanzlei ins digitale Zeitalter aktiv begleiten.

 


RA und Fachanwalt für Steuerrecht Peter Eller, München, www.msa.de, eller(at)msa.de

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