02/2016

Inhalt:

1. Steuertermine Februar 2016

2. Steuertermine März 2016

3. Das Umsatzsteuersystem als Selbstbedienungsladen professioneller Marktteilnehmer

Sehr geehrte Mandantinnen und Mandanten,

leider kein Faschingsscherz: 2013 sind geschätzte 168 Mrd. € EU-weit von den staatlichen Finanzkassen direkt in die Taschen von Betrügern geflossen, die mit einer Professionalität vorgehen, wie sie für die Organisierte Kriminalität typisch ist. Sie etablieren anhand von Scheinfirmen sogenannte Umsatzsteuerkarusselle, um von den EU-Staaten zunächst Vorsteuern zu kassieren, die damit zusammenhängenden später fälligen Umsatzsteuern aber bleiben sie anderen EU-Staaten schuldig. In Deutschland fällt die Ausfallquote mit geschätzten 11,2 % im EU-Vergleich zwar noch relativ gering aus. Bei einem Umsatzsteueraufkommen 2014 von 203 Milliarden € sind das allerdings satte 22.736 Mio. € im vorvergangenem Jahr.

Eigentlich möchte man meinen, dass angesichts dieser Zahlen bei der politischen Klasse die Alarmglocken schrillen und alle Hebel in Bewegung gesetzt werden, das als Selbstbedienungssystem ausgestaltete und damit betrugsanfällige Mehrwertsteuersystem umzukrempeln. Fakt ist allerdings, dass sich EU-Kommission und die Mitgliedsstaaten seit Jahren gegenseitig blockieren und effektive Lösungsansätze vor allem von der EU-Kommission verhindert werden.

RA Peter Eller und sein Kanzleiteam

 

1. Abgabe- und Zahlungstermine Februar 2016

  • Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung für Dezember 2015 (mit Dauerfristverlängerung) bzw. für Januar 2016 (ohne Dauerfristverlängerung) und
    der Lohnsteueranmeldung Januar 2016: 10.02.16 (Mi)
  • Schonfrist für Zahlung (Eingang auf Finanzamtskonto): 15.02.16 (Mo)
  • Fälligkeit der Gewerbesteuervorauszahlung 1. Quartal 2016: 15.02.16 (Mo)
  • Schonfrist für Zahlung (Eingang auf dem kommunalen Konto): 18.02.16 (Do)
  • Abgabe der ZM für Januar 2016 (bei monatlicher Abgabe): 25.02.16 (Mo)

2. Abgabe- und Zahlungstermine März 2016

  • Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung für Januar 2016 (mit Dauerfristverlängerung) bzw. für Februar 2016 (ohne Dauerfristverlängerung) und
    der Lohnsteueranmeldung Februar 2016: 10.03.16 (Do)
  • Schonfrist für Zahlung (Eingang auf Finanzamtskonto): 14.03.16 (Mo)
  • Einkommensteuer- und Solidaritätszuschlagsvorauszahlung 1. Qu. 2016: 10.03.16 (Do)
  • Schonfrist für Zahlung (Eingang auf Finanzamtskonto): 14.03.16 (Mo)
  • Abgabe der ZM für Februar 2016 (bei monatlicher Abgabe): 25.03.16 (Fr)

3. Das Umsatzsteuersystem als Selbstbedienungsladen professioneller Marktteilnehmer

Das Mehrwertsteuersystem wurde 1968 eingeführt, um möglichst viele Handelsstufen und Subunternehmerketten im Sinne einer fortschrittlichen Marktwirtschaft dadurch zu fördern, dass sich die Umsatzsteuer nicht bei jedem Geschäft definitiv auswirkt sondern effektiv alle Umsätze bis zum Verbraucher zusammengenommen nur einmal und zwar beim Verbraucher besteuert werden. Technisch wurde diese Verschiebung der Steuerbelastung auf den Verbraucher anhand eines Vorsteuererstattungsanspruches von Unternehmern, die Waren und Leistungen beziehen, gegen die Staatskasse umgesetzt. Ein fataler Fehler, weil dieses System auf die Redlichkeit der Marktteilnehmer vertraut. Tatsächlich entwickelt sich das Mehrwertsteuersystem immer mehr zu einem Selbstbedienungsladen von Wirtschaftsstraftätern.

Diese etablieren anhand von Scheinfirmen sogenannte Umsatzsteuerkarusselle, um von den EU-Staaten zunächst Vorsteuern in aberwitziger Höhe zu kassieren. Die damit nach dem EU-System zusammenhängenden später fälligen Umsatzsteuern in anderen EU-Staaten bleiben sie jedoch schuldig. Während in Deutschland die Ausfallquote auf 11,2 % des Steueraufkommens geschätzt wird, liegt sie in anderen Ländern viel höher, in Rumänien sogar bei 41,1 %! Das heißt im Klartext, über 40 % aller eingenommenen Umsatzsteuerbeträge werden an Kriminelle ausgeschüttet. Die Betrüger nutzen geschickt aus, dass zwischen der Auszahlung von erheblichen Vorsteuerbeträgen in einem EU-Staat bis zur Feststellung des Zahlungsausfalls bei einer anderen Firma in einem anderen EU-Staat und der schwierigen Aufdeckung der gesamten Betrügerkette jede Menge Zeit vergeht, in dem die laufend weiter vereinnahmten Staatsgelder beiseite geschafft werden können. An der Vorleistungspflicht des Staates im bestehenden MWSt-System scheitert jedes Kontrollsystem, weil die Schwindelfirmen rechtzeitig, d.h. vor der ersten Vorsteuerauszahlung, nicht enttarnt werden können.

Die EU-Bürokraten halten jedoch die Steuerausfälle, die sie nicht direkt betreffen, lediglich für eine Art Kollateralschaden, der an der grundsätzlichen Vorzugswürdigkeit des Systems nicht rütteln kann. Den EU-Ländern wurde als effektive Gegenmaßnahme lediglich erlaubt, die Umkehr der Steuerschuld in Bezug auf einzelne von den Kriminellen besonders gern genutzte Warengruppen einzuführen, darunter Altmetall, elektronische Dienstleistungen, Mobiltelefone, Spielekonsolen. Dagegen hat die EU-Kommission erst Ende Oktober 2015 einen Antrag Österreichs abgeschmettert, das Reverse-Charge-Verfahren generell auf alle Umsätze mit einem Wert von mehr als 10.000 € anzuwenden. Die Mitgliedstaaten sind deshalb bis auf weiteres darauf angewiesen, mit unsystematischen Einzelerweiterungen den Übergang der Steuerschuld im vom EU-Recht gedeckten Rahmen zu normieren.

Dagegen verfolgt Brüssel seit Jahren den für die EU-Bürokraten ebenso bequemen wie aussichtslosen Plan, den Umsatzsteuerbetrug durch konsequente Kontrollen in den EU-Staaten zu bekämpfen und zwar anhand eines regen Datenaustauschs zwischen allen 26 EU-Ländern. Im offiziellen Prüfbericht der Kommission für das Jahr 2013 ist jetzt nachzulesen, dass von den vorgesehenen Kontrollmaßnahmen der Kommission praktisch überhaupt keine umgesetzt wird oder gar greift. Es fehlt in den Mitgliedstaaten an zuständigen und ausreichend informierten Beamten, an personell ausreichend ausgestatteten Behörden und sogar an gemeinsamen Standards für den Datenaustausch. Den Brüsseler Beamten fällt eben nur ein Beamtenbeschäftigungskonzept ein: zunächst werden infolge des von Grund auf verfehlten Systems staatliche Ressourcen in Anspruch genommen, um Steuergelder massiv an Betrüger auszuzahlen und anschließend werden weitere staatliche Stellen beauftragt, den schnellen Abzockern hinterher zu fahnden, um noch größeren Schäden zu verhindern.

Und was unternehmen in Deutschland Finanzminister, Parlamentarier, Bundeskanzlerin und die gesamte Finanzbürokratie? Nichts! Alle sind durch Untätigkeit und Unfähigkeit zu Helfershelfern von Kriminellen geworden, auf deren Konten aus den Steuerzahlungen redlicher Bürger jedes Jahr in Deutschland 22.736 Mio. € überwiesen werden. Die politische Klasse schiebt den schwarzen Peter Brüssel zu und veranlasst die eigene Finanzverwaltung, den Schaden vor Ort auszugleichen. So wird seit Jahren in Betriebsprüfungen und durch Gesetzesverschärfungen das Ziel verfolgt, von den redlichen Steuerzahlern immer mehr Umsatzsteuer herauszuschlagen. Zum Beispiel – auch eine Idee vom reinsten Wasser – den Steuersatz für Saunadienstleistungen von 7 % auf 19 % zu erhöhen.


RA und Fachanwalt für Steuerrecht Peter Eller, München, www.msa.de, eller(at)msa.de

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