Zumutbare Eigenbelastung: Bei getrennter Veranlagung getrennt ermitteln

Finanzgericht Baden-Württemberg stellt sich gegen Verwaltungsauffassung.

Die Finanzämter berechnen auch bei einer getrennten Veranlagung von Ehegatten die zumutbare Eigenbelastung aus dem zusammengerechneten Einkommen beider Ehegatten. In vielen Fällen führt das zu einem schlechteren Ergebnis, als wenn die zumutbare Eigenbelastung für beide Ehegatten getrennt und nach deren individuellen Einkommen berechnet wird. Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat sich in einem Urteil vom 24.09.2007 (6 K 83/07) dafür ausgesprochen, dass die zumutbare Eigenbelastung nur aus dem jeweiligen individuellen Einkommen der getrennt veranlagten Ehegatten zu ermitteln ist. Die Finanzverwaltung wollte jedoch nicht klein beigeben und hat Revision eingelegt (II R 20/08). Während des Revisionsverfahrens sollten einschlägige Fälle offen gehalten werden und mit Verweis auf das Musterverfahren das Ruhen des Verfahrens angeregt werden.


RA und Fachanwalt für Steuerrecht Peter Eller, München, www.msa.de, eller(at)msa.de

© nemadesign GbR Stuttgart 2015-2021