Schneeballsysteme: Scheingewinnbesteuerung wird höchstrichterlich

Zweifelhafte Besteuerung von Gewinnen, die Anlagebetrüger nur ausgezahlt hätten, um den Zusammenbruch des Systems zu verhindern.

Der BFH muss sich erneut mit der Frage der Besteuerung von Gewinnen in betrügerischen Anlagesystemen auseinandersetzen ( Az: VIII R 36/04 und VIII R 53/03). Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat mit Urteil vom 10.02.2004 (Az: 2 K 1550/03) entschieden, dass nur tatsächlich ausgezahlte Erträge bei betrügerischen Schneeballsystemen steuerpflichtig sind. Dem gegenüber hat der BFH bereits 2001 (Urteil vom 18.05.2001 Az: VIII B 25/01) entschieden, dass auch von Kapitalanlagebetrügern nicht ausgezahlte Gewinne steuerpflichtig seien, wenn sich der Anleger für die Wiederanlage entschieden hat, solange die Erträge an andere Anleger ausgezahlt worden sind. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hält dagegen, dass kein steuerlich beachtlicher Zufluss im Sinne von § 11 EStG vorliegt, wenn die Gutschrift nur bezwecken soll, die betrügerischen Absichten der Finanzjongleure zu decken. Betroffene Anleger sollten mit Hinweis auf das Revisionsverfahren gegen anders lautende Bescheide Einspruch einlegen und das Ruhen der Verfahren anregen.


RA und Fachanwalt für Steuerrecht Peter Eller, München, www.msa.de, eller(at)msa.de

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