Gewerbeertragskürzung nur, wenn keine Mobilien vermietet werden

BFH entscheidet, dass auch eine ganz geringfügige Vermietung steuerschädlich ist.

Grundbesitz verwaltende Unternehmen haben grundsätzlich einen Anspruch auf erweiterte Kürzung des Gewerbeertrages. Dabei müssen sie darauf achten, dass sie keinerlei Mobilien vermieten. Im Urteil vom 17.05.2006 (VIII R 39/05) hat der BFH entschieden, dass selbst eine monatliche Miete von seinerzeit DM 565,- für mit vermietete Betriebsvorrichtungen dazu führe, dass die erweiterte Gewerbeertragskürzung nicht gewährt wird. Die Miete für das Grundstück betrug demgegenüber pro Monat DM 27.000,-.


RA und Fachanwalt für Steuerrecht Peter Eller, München, www.msa.de, eller(at)msa.de

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