Fahrtenbuchführung: Ab welchen Grenzwerten ist sie steuerlich günstiger?

Es kommt auf den geschätzten betrieblichen Anteil im Verhältnis zum Bruttolistenpreis an.

Ob die versteuernden Werte nach der 1-%-Regelung gegenüber den individuellen Werten aus den Ergebnissen eines Fahrtenbuches günstiger ist, hängt von vor allem vom Bruttolistenpreis des Fahrzeugs und dem geschätzten betrieblichen Anteil ab. Geschätzt deshalb, weil er nach Führung des Fahrtenbuches dieser Anteil zuverlässig zu bestimmen ist. Je niedriger dieser jedoch ist, desto eher ist die Pauschalregelung günstiger.

 

Die ungefähren Grenzwerte, ab denen die Führung eines Fahrtenbuches vorteilhafter ist, sind der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen:

 

Bruttolistenpreis ab

Betrieblicher Anteil ab

50.000 €

50%

40.000 €

55%

30.000 €

60%

20.000 €

65%

10.000 €

80%

 

Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich der mit der Fahrtenbuchführung verbundene Steuervorteil erst mit wachsender Progressionsbelastung – also einem zu versteuernden Einkommen von über 30.000 € im Jahr – deutlich auswirkt. Für einen vergleichsweise minimalen Steuervorteil wird niemand bereit sein, die Unannehmlichkeiten einer konsequenten Fahrtenbuchführung in Kauf zu nehmen.

 

Ferner wurde für diese Vergleichswerte eine jährliche Fahrleistung von 20.000 km im Jahr zu Grunde gelegt. Bei steigenden Fahrleistungen pro Jahr erweist sich die 1-%-Regelung gegen über diesen Grenzwerten als tendenziell günstiger. Wird beispielsweise ein Fahrzeug mit einem Bruttolistenpreis von 10.000 € im Jahr 30.000 km gefahren, so ist die Fahrtenbuchführung erst ab einem betrieblichen Anteil von 85%  vorteilhaft.


RA und Fachanwalt für Steuerrecht Peter Eller, München, www.msa.de, eller(at)msa.de

© nemadesign GbR Stuttgart 2015-2021