Die Finanzverwaltung erkennt für Darlehensverträge, die nach dem 31.12.2003 abgeschlossen wurden, bei einer 5-jährigen Zinsbindungsfrist nur noch ein Disagio in Höhe von 5% als sofort abzugsfähige Werbungskosten an (BMF-Schreiben vom 20.10.2003, BStBl. I 2003, 546). Bei einem höheren Disagio von beispielsweise 7,5% auf eine fünfjährige Zinsbindungsfrist kann gem. § 11 Abs. 2 Satz 4 EStG aufgeteilt werden: 5% des Disagios sind als Finanzierungskosten sofort abziehbar und nur die überschießenden 2,5% sind über fünf Jahre gleichmäßig zu verteilen, sprich mit einem halben Prozent jährlich.
RA und Fachanwalt für Steuerrecht Peter Eller, München, www.msa.de, eller(at)msa.de