Digitale Leistung und Aufteilung in umsatzsteuerfreie und -belastende Anteile

Bei Leistungen über das Internet, etwa die Lieferung digitaler Bilder, kommt es für die Umsatzsteuerpflicht darauf an, ob der private Abnehmer der Bilder im EU-Gebiet oder in Drittländern ansässig ist. Nur im letzten Fall ist die Leistung umsatzsteuerfrei. Werden derartige Leistungen über Kreditkartenunternehmen abgerechnet und als Leistungspreis einheitlich ein Betrag in US-Dollar angesetzt, so lässt sich anhand der Kreditabrechnungen nicht feststellen, in welchem Staat der Abnehmer wohnt. Möglich ist allerdings eine Nachforschung über das Kreditkartenunternehmen über einen repräsentativen Zeitraum. Die Finanzverwaltung akzeptiert dann den aus dem repräsenativen Zeitraum gewonnenen Anteil an steuerfreien Drittlandsleistungen.


RA und Fachanwalt für Steuerrecht Peter Eller, München, www.msa.de, eller(at)msa.de

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