Fremde Inhalte auf eigenem Server-Speicherplatz ohne aktiven Link zum Internetauftritt

Immer mehr Gerichte verurteilen wegen Urheberrechtsverletzung trotz fehlender Verknüpfung mit dem Internet.

Wer fremde Inhalte auf dem eigenem Server ohne Verwendungsberechtigung speichert, läuft Gefahr, eine vollendete Urheberrechtsverletzung zu begehen auch wenn keine aktive Verbindung vom Internet besteht – mit allen kostspieligen Konsequenzen. Das bekam in einem vom Landgericht Leipzig entschiedenen Fall der Mitteldeutsche Rundfunk zu spüren, der eine illegal kopierte grafische Darstellung zwar von seiner redaktionell betreuten Seite herausnahm, jedoch übersah, dass ohne öffentlichen Link diese Datei noch an einem anderen dezidierten Serverplatz unter einer bestimmter URL abrufbar war. Prompt hat die Suchmaschine „picsearch diese Seite aufgefunden und den Unterlassungsgläubiger dazu veranlasst erneut gegen den MDR vorzugehen, diesmal aus der Unterlassungserklärung.

Das kam dem Fernsehsender teuer zu stehen, eine Vertragsstrafe von 5.000 € (nicht 10.000 € wie vom Grafiker verlangt) wurde zugesprochen nebst Anwaltskosten aus diesem Gegenstandswert (nicht rechtskräftiges Urteil des Landgerichts Leipzig vom 07.10.2009; 05 O 1508/08). Es nützte dem MDR nichts, dass vom eigenen öffentlich zugänglichen Internetauftritt kein Link gesetzt wurde oder dieser jedenfalls zum Abmahnzeitpunkt nicht mehr aktiv war. Bekanntlich halten sich Suchmaschinen oftmals nicht an die Beschränkungen unter der Datei ROBOT.TXT, sondern grasen alles ab, was irgendwie auf Servern gelagert ist.

Die Rechtsprechung scheint sich auf diese Linie eingeschworen zu haben. Das Landgericht Berlin hat seine ursprüngliche Auffassung im Urteil vom 30.03.3010 (15 O 341/09) aufgegeben und sich der Auffassung des Oberlandesgerichts OLG Hamburg angeschlossen (dort Beschluss vom 08.02.2010 (5 W 5/10 und öfter)). Wer also fremde Inhalte ohne Verwendungsberechtigung auf seinem Server kopiert, geht trotz fehlender Internetverbindung ein beträchtliches und völlig unnützes Risiko ein und sollte dies am besten ausnahmslos unterlassen.


RA und Fachanwalt für Steuerrecht Peter Eller, München, www.msa.de, eller(at)msa.de

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