Aktuelle Steuertipps

Ist der Ehegatte privat krankenversichert und verdient im Bereich oberhalb der Pflichtversicherungsgrenze sowie mehr als das Krankenkassenmitglied, muss er auch die Kinder privat versichern.

Die Ehegatten von gesetzlich Versicherten und deren Kinder werden in die beitragsfreie Familienversicherung aufgenommen, wenn sie nur über ein geringes eigenes Einkommen verfügen. Die Einkunftsgrenze beträgt ab dem 01.01.2021 470 € pro Monat. Der Einkunftsbegriff ist dabei steuerlich definiert. Die Werbungskostenpauschale von monatlich 83,33 € ist in diesem Grenzwert deshalb schon berücksichtigt, so dass sich für ausschließlich abhängig Beschäftigte ein monatlicher Bruttohöchstverdienst von 533,33 € ergibt. Der Grenzwert erhöht sich jährlich, weil er an die Bruttolohnentwicklung der Rentenbeitragszahler angepasst wird (1/7 der so genannten Bezugsgröße). Deshalb gibt es seit 2020 auch keine abweichende Grenze für Mini-Jobber mehr (konstant bis 450 €).

 

Stets sind alle steuerpflichtigen Einkünfte…

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