10/2008

Inhalt:

 

1. Abgabe- und Zahlungstermine September/Oktober 2008

2. Abschluss BAV und gezillmerte Versicherungstarife

3. Neuer Vorstoß gegen Abzugsbeschränkung beim Arbeitszimmer

4. Kirchensteuerabzug an der Quelle kann verhindert werden.

5. Energiepass: Frist für den preisgünstigen Verbrauchsausweis läuft am 30.09.2008 ab.

6. Neue oder aktualisierte Steuertipps unter www.msa.de seit 16.06.2008

Sehr geehrte Mandantinnen und Mandanten,

 

Anfang Oktober erscheint endlich mein Fachbuch „GmbH in der Liquidation – Gesellschafts- und Steuerrecht“: Nach den neuesten Meldungen soll die GmbH-Reform am 01.11.2008 in Kraft treten, sodass dass das Buch zum richtigen Zeitpunkt auf dem Markt kommt. Am 26. November 2008 findet das zweite Lexteam-Symposium „Aktuelle Rechtsinformationen für Ärzte – praxisnah aufbereitet” statt, bei den ich wiederum den steuerlichen Part bestreite. Informationen hierzu finden sie unter www.lexteam-symposium.de.

 

Wir wünschen Ihnen einen goldenen Oktober und für alle Enthusiasten eine sinnenfrohe Zeit auf der Wies’n.

 

RA Peter Eller und sein Kanzleiteam

 

1. Abgabe- und Zahlungstermine September/Oktober 2008

 

- Sozialversicherungsbeitrag September 2008: 28.09.08

- Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung für August 2008 (bei Dauerfristverlängerung) oder für September 2008 (ohne Dauerfristverlängerung): 10.10.08

- Schonfrist für Zahlung (Eingang auf Finanzamtskonto): 13.10.08

 

2. Abschluss BAV und gezillmerte Versicherungstarife

 

In der Juni-Ausgabe unseres Steuerrundbriefes haben wir über ein Urteil des LAG München vom 15.03.2007 berichtet, nach dem Arbeitgeber mit betrieblicher Altersversorgung für Arbeitnehmer ein hohes Risiko eingehen: Endet der Arbeitsvertrag und wird die Versicherung beim neuen Arbeitgeber nicht fortgeführt, lässt sich der Arbeitnehmer in der Regel den Rückkaufwert auszahlen. Weil die Versicherungsunternehmen jedoch gezillmerten Tarife anwenden, bei denen von den vereinnahmten Prämien zunächst die Abschluss- und Provisionskosten einbehalten werden, fällt der Rückkaufwert in den Anfangsjahren recht mager aus. Die Differenz zu den gezahlten Prämien muss laut Gerichtsurteil der Arbeitgeber erstatten.

 

Von einer anderen Kammer des Landesarbeitsgerichtes München ist allerdings auch anders entschieden worden: Das Gericht bürdet dem Arbeitsgeber keine Aufklärungspflichten auf: Es sei allgemein bekannt, dass in den Anfangsjahren von Lebensversicherungen die Rückkaufswerte niedrig seien (Urteil vom 11.07.2007, 10 Sa 12/07). In dortigen Fall war von 3.150 Euro Einzahlungen lediglich ein Rückkaufswert von 307,76 Euro übrig geblieben. Auch das Arbeitsgericht Elmshorn (Urteil vom 05.08.2008, 3 Ca 1824 d/07) hat ebenso geurteilt. Gegen das erste Urteil des LAG München wurde Revision eingelegt, sodass das Bundesarbeitsgericht voraussichtlich bis Ende des Jahres Klarheit in diesem strittigen Punkt bringen wird.

 

3. Neuer Vorstoß gegen Abzugsbeschränkung beim Arbeitszimmer

 

Ein vom Bund der Steuerzahler unterstütztes Musterverfahren wendet sich gegen den Ausschluss der Arbeitszimmerkosten bei Berufsgruppen, die Teile ihrer Arbeit außerhalb des häuslichen Arbeitszimmers erledigen. Die gilt für Handelsvertreter ebenso wie für Lehrer und generell Dienstleister, die überwiegend vor Ort beim Kunden tätig sind. (Verfahren vor dem FG des Landes Sachsen-Anhalt, 4 K 980/08). Persönlich halte ich die Aussichten dieses Verfahrens für eher gering, weil der Gesetzgeber einen weiten Spielraum bei der Differenzierung von Steuer begründenden Sachverhalten hat. Meines Erachtens wird mit dem Kriterium, ob ein Selbstständiger oder Arbeitnehmer überwiegend in einem Heimbüro tätig ist oder eben nicht, die steuerliche Differenzierung sachlich ausreichend begründet. Das Bundesverfassungsgericht hat in der mündlichen Anhörung zur Pendlerpauschale deutlich gemacht, dass nicht dass Für und Wider der Anerkennung als Werbungskosten entscheidend sei, sondern dass das Abgrenzungskriterium des 21. Entfernungskilometers zu willkürlich erscheint.

 

4. Kirchensteuerabzug an der Quelle kann verhindert werden.

 

Ab 2009 behalten die Kreditinstitute die Kapitalertragssteuer als Abgeltungsteuer an der Quelle ein. Dies gilt jedoch nicht für die Kirchensteuer, die auf der Einkommensteuer in Form der Abgeltungssteuer lastet. Da den Kreditinstituten die Religionszugehörigkeit ihrer Kunden nicht bekannt ist, wird dem Steuerpflichtigen ab 2009 ein Wahlrecht eingeräumt:

 

Sie können bei der Bank einen Antrag auf Kirchensteuerabzug stellen: Dann wird die Kirchensteuer als Zuschlag zur 25 %igen Abgeltungssteuer auf die Kapitaleinkünfte einbehalten. Die Abgeltungssteuer vermindert sich dabei um ein Viertel der einbehaltenen Kirchensteuern, um den Abzugseffekt als Sonderausgabe zu erreichen. Konsequenterweise kann die gezahlte Kirchensteuer in dieser Alternative nicht zusätzlich als Sonderausgabe im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung geltend gemacht werden.

 

Oder dieser Antrag wird nicht gestellt. Dann ist bei der Einkommensteuer-Veranlagung die einbehaltene Kapitalertragssteuer zu erklären, anhand einer Bankbescheinigung nachzuweisen und die anhand dieser Angaben später festgesetzte Kirchensteuer zu entrichten. In dieser Variante ist die Kirchensteuer Sonderausgabe im Jahr des Abflusses.

 

Für die einbehaltenen ausländischen Steuern gelten eigene komplizierte Berechnungsformeln (§ 32d Abs. 1 Satz 4 und 5 EStG). Ab 2011 werden die Finanzämter voraussichtlich beim Bundeszentralamt über einen kompletten Datenpool der Religionszugehörigkeit aller Steuerpflichtigen, eine Informationsquelle die auch den Kreditinstituten verpflichtend geöffnet werden soll.

 

5. Energiepass: Frist für den preisgünstigen Verbrauchsausweis läuft am 30.09.2008 ab.

 

Immobilienbesitzer von Bestandsbauten, bei denen ein Verkauf oder eine Mieterwechsel ansteht, müssen seit 01.07.2008 auf Verlangen der Interessenten einen Energiepass vorgelegen (siehe Mandantenrundschreiben August 2008). Die wesentlich günstigere Variante, der Verbrauchsausweis, kann von den Firmen, die die Heizkosten abrechnen, relativ günstig angefordert werden (25 € bis 50 €) und berücksichtigt lediglich die Heizkostenabrechnungen der letzten 3 Jahre ab. Er kann nur noch bis 30. September 2008 beantragt werden und zwar für Gebäude mit bis zu 4 Wohneinheiten, wenn der Bauantrag vor dem 01. November 1977 gestellt wurde (nur Bedarfsausweis – Ausnahme: beim Bau oder einer späteren Modernisierung wurde die Wärmeschutzverordnung von 1997 oder später beachtet). Ab 1. Oktober ist dann für Neuanträge nur noch der Energiepass mit Bedarfsausweis zulässig, der von speziellen Fachkräften ausgestellt werden muss. Entsprechend höher sind die Kosten, die von ca. 300 € bis zu mehreren Tausend € bei größeren Immobilien reichen.

 

6. Neue oder aktualisierte Steuertipps unter www.msa.de seit 16.06.2008

 

Betriebsprüfungen: wie hoch ist die statistische Wahrscheinlichkeit in den einzelnen Betriebsgrößenklassen?

Der BMF-Monatsbericht 6/08 bestätigt, dass die Prüfungshäufigkeit seit Jahren leicht aber konstant zurückgeht.

 

http://www.msa.de/s_tipps/unternehmen/steuer_1_t9_8.htm

 

Gemischt genutzte Gebäude der GmbH bei teilweiser Überlassung an den Gesellschafter-Geschäftsführer zu Wohnzwecken.

FG Baden-Württemberg erkennt den vollen Vorsteuerabzug an, wenn die Wohnnutzung zu üblichen Werten in Rechnung gestellt wird.

 

http://www.msa.de/s_tipps/gmbh/steuer_1_t5_48.htm

 

Gewerbesteuerfallen für Ärzte bei neuen Versorgungsformen und bei Praxiszweigstellen.

Besonders gefährdet sind wegen der Abfärbewirkung Praxisgemeinschaften.

 

http://www.lexteam.de/news-tipps/newsarchiv/article/gewerbesteue-4.html

 

Gewerblicher Grundstückshandel: Auf eine GmbH auszuweichen kann rechtsmissbräuchlich sein.

Finanzgerichte rechnen ein über eine GmbH abgewickeltes Immobiliengeschäft nur bei einem überhöhten Ankaufpreis dem Alleingesellschafter zu.

 

http://www.msa.de/s_tipps/gmbh/steuer_1_t5_61.htm

 

Kauf einer Kassenzulassung: steuerlicher Nachteil bei isoliertem Erwerb

Neues Urteil des Finanzgerichts Rheinland Pfalz verlangt ebenfalls, dass der Praxiserwerb im Vordergrund steht.

 

http://www.lexteam.de/news-tipps/newsarchiv/article/kauf-einer-k-1.html

 

Mantelkauf: Tritt der Besserungsfall ein, so ist der Verlustabzug nicht immer ausgeschlossen.

Entgegen der Finanzverwaltung kommt es auf die Höhe des Verlustvortrages zum Zeitpunkt des Mantelkaufes an.

 

http://www.msa.de/s_tipps/gmbh/steuer_1_t5_39.htm

 

Pensionszusagen berühren nicht unbedingt die erweitere Abzugsmo?glichkeit bei den Sonderausgaben (früherer Vorwegabzug).

Das für Gesellschafter-Geschäftsführer günstige BFH-Urteil vom 16.10.2002 wurde durch das Jahressteuergesetz 2008 ausgehebelt und ist nur noch für die Günstigerprüfung relevant.

 

http://www.msa.de/s_tipps/gmbh/steuer_1_t5_02.htm

 

Verlustvortrag: Ganzer oder teilweiser Verlust bei Anteilserwerben über 25 %.

Bei gestaffeltem Anteilserwerben bis zu insgesamt 50 % rettet die richtige Reihenfolge den Verlustvortrag bis zu 24,99 %

 

http://www.msa.de/s_tipps/gmbh/steuer_1_t5_30.htm

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