09/2008

Inhalt:

 

1. Steuertermine September 2008

2. BMF provoziert mit neuer Umsatzsteuer-Abzocke EU-Vertragsverletzungsverfahren.

3. Elektronische Chips in Registrierkassen und Taxametern vorerst nicht Pflicht

4. Verkehrswertermittlung zum Pauschalpreis für Wohnimmobilien

5. Mehr Betriebsprüfer würden das Steueraufkommen nicht wesentlich erhöhen

6. Unser Blick über den großen Teich: Bis zu 9,3 Mio. USD kostet der Wahlkampf für einen Richterposten

Sehr geehrte Mandantinnen und Mandanten,

 

langsam neigt sich die Haupturlaubszeit dem Ende entgegen, die Steuergesetzgebungsmaschinerie kommt erst allmählich wieder auf Touren. Insbesondere ist noch nicht bekannt, ob und wann sich die Kontrahenten in Bund und Ländern über die Erbschaftssteuerreform einigen können. Spätsommerlich kurz fällt daher der Informationsbrief aus. Nicht versäumen möchte allerdings nochmals auf die Vernissage am 18.09.2008 um 19.00 Uhr in unseren Kanzleiräumen in der Implerstraße 11 hinzuweisen. Frau Regine Petersen ist Fotografin in London und wurde für die jetzt in München ausgestellte Serie „Das Haar” mit dem Nachwuchspreis der Deutschen Fotojury ausgezeichnet.

 

RA Peter Eller und sein Kanzleiteam

 

1. Steuertermine September 2008

 

- Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung für Juni 2008 (bei Dauerfristverlängerung) oder für Juli 2008 (ohne Dauerfristverlängerung): 10.09.08

- Schonfrist für Zahlung (Eingang auf Finanzamtskonto): 15.09.08

- Körperschaftsteuer-, Einkommensteuer- und Soli-Vorauszahlung: III. Quartal 2008, 10.09.08

 

2. BMF provoziert mit neuer Umsatzsteuer-Abzocke EU-Vertragsverletzungsverfahren.

Beim europäisierten Umsatzsteuerrecht und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes zeigt die Finanzverwaltung ihr wahres Gesicht: Inkompetent und bockig. Gegen die Bundesrepublik Deutschland wurde deshalb erst jüngst wieder ein Vertragsverletzungsverfahren nach Artikel 226 EG-Vertrag eingeleitet. Der Bundesfinanzminister leitet aus dem bekannten Seeling-Urteil vom 08.05.2003 (Rs. C-269/00), ab, dass Grundstücksentnahmen, also Überführungen aus dem Betriebsvermögen in den privaten Bereich stets umsatzsteuerpflichtig seien (A 71 Abs. 1 Satz 1 Abs. 3 UStR, BMF-Schreiben vom 13.04.2004 (BStBl I 04, 469). Dies soll unabhängig davon gelten, ob das Grundstück seiner Zeit mit Vorsteuerabzug erworben wurde.

 

Damit wiederholt der aus Rand und Band geratene Fiskus alte Fehler: Denn obwohl europarechtlich die Entnahme bei sonstigen Betriebsvermögen dann umsatzsteuerfrei ist, wenn dieses ohne Vorsteuerabzug erworben wurde, war die Finanzverwaltung früher der Auffassung, dass die Entnahme stets umsatzsteuerpflichtig ist. Der EuGH hat jedoch die deutsche Rechtsprechung korrigiert. Bei Immobilien stellt sich die Gesetzeslage exakt genau so dar, so dass die deutsche Finanzverwaltung aus rein fiskalischen Gründen willentlich gegen europäisches Recht verstößt. Bei Grundstücksentnahmen, die das Finanzamt als umsatzsteuerlich behandelt, obwohl die Anschaffung ohne Vorsteuerabzug getätigt wurde, sollte daher auf das Vertragsverletzungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof verwiesen werden und Einspruch gegen die Umsatzsteuerfestsetzung eingelegt sowie AdV beantragt werden.

 

3. Elektronische Chips in Registrierkassen und Taxametern vorerst nicht Pflicht

 

Wie die Bundessteuerberaterkammer berichtet, hat das Bundeskabinett in seiner Sitzung vom 30. Juli 2008 auf die umstritten Regelung zur Einführung von elektronischen Chips in Registrierkassen und Taxametern verzichtet. Diese waren, wie berichtet, im „Entwurf eines Aktionsprogramms der Bundesregierung - Recht und Ordnung auf dem Arbeitsmarkt“ noch enthalten (Quelle: Elektronische Steuerprüfung).

 

4. Verkehrswertermittlung zum Pauschalpreis für Wohnimmobilien

 

Die DATEV bietet für 50 € zzgl. Umsatzsteuer ein so genanntes Wohnwertpaket der Firma Inframation AG an. Das zum Pauschalpreis erstellte Dossier beinhaltet nicht nur Information zum rechnerischen und wohnwirtschaftlichen Lagewert des Objektes sondern auch zur Qualität der Wohnlage und Allgemeine zur Preissituation des Wohnungsmarktes vor Ort ohne im Vergleich zum Bundesdurchschnitt. Die Ergebnisse stehen bereits in ein bis zwei Arbeitstagen nach Auftragserteilung zur Verfügung. Gewerbeimmobilien sind wegen der Besonderheiten im Wertansatz von diesem Service ausgeschlossen.

 

Wenn Sie für Ihre Wohnimmobilie annähernd zutreffende Verkehrswerte ermitteln wollen, ist dies eine kostengünstige Möglichkeit. Das Ergebnis leistet eine wertvolle Hilfestellung, wenn ein Objekt als Sicherheit beliehen werden soll, wenn die erzielbaren Vermietpreise beziffert werden sollen oder auch bei einem geplanten Verkauf der Immobilie. Ab der Einführung der neuen schenkungs- und erbschaftssteuerlichen Bemessungsgrundlagen kann das Gutachten auch zur Abschätzung der Steuerbelastung herangezogen werden.

 

5. Mehr Betriebsprüfer würden das Steueraufkommen nicht wesentlich erhöhen

 

Im Monatsbericht des BMF vom Juni 2008 hat der Finanzminister die Ergebnisse der steuerlichen Betriebsprüfung 2007 vorgestellt. Die wesentlichen Punkte: Im Jahr 2007 waren 13 646 Prüfer im Einsatz. Die Außenprüfungen führten zu einem Mehrergebnis von 16,6 Mrd. €. Im Durchschnitt wurden je Prüfer 1,2 Mio. € Mehrergebnis erzielt. Von den 8 352 473 in der Betriebskartei der Finanzämter erfassten Betrieben wurden 213 375 Betriebe geprüft; das entspricht 2,6 %. Der Bericht geht auch der Frage „Steuermehraufkommen durch mehr Außenprüfer?“ nach und kommt zu dem Schluss, dass dies nur sehr eingeschränkt möglich ist.

Mehr unter:

www.elektronische-steuerpruefung.de/bmf/ergebnisse_betriebspruefung_2007.htm

 

6. Unser Blick über den großen Teich: Bis zu 9,3 Mio. USD kostet der Wahlkampf für einen Richterposten

 

US-Präsidentenwahlkämpfe kosten viel Geld, das ausschließlich von Spendern stammt. Weniger bekannt ist allerdings, dass auch der Wahlkampf für die höchsten Richterposten in den Bundesländer so finanziert wird, dessen Kosten immer aberwitzigere Höhen erreichen. Man muss sich das mal auf die Zunge zergehen lassen: Kann ein Richter tatsächlich unabhängig sein, der ausgestattet mit Wahlkampfmunition von mehreren Mio. USD ein Amt antritt, wobei die Herkunft dieser Spendengelder stets vollkommen ungeklärt ist? Wohl kaum und dieser Meinung waren auch 78% der Bürger einer repräsentativen Umfrage in Wisconsin. Sie glaubten, dass finanzielle Unterstützungen von Lobbyvereinigungen wie der Lehrergewerkschaft oder einem Industriewirtschaftsverband die Unabhängigkeit der Richter beeinflussen. Alle Aspiranten auf diese Richterposten greifen derezeit auf das Mittel der Fernsehwerbung zurück. Der teuerste Richterwahlkampf in der Geschichte der USA fand übrigens 2004 am Sitz des Supreme Court von Illinois statt, er kostete sage und schreibe 9,3 Mio. USD.

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