08/2011

Inhalt:

1. Steuertermine August

2. Steuervereinfachungsgesetz und damit die Erleichterung bei der elektronischen Rech-nungsstellung vorerst gescheitert

3. Strafbefreiende Selbstanzeige durch Schwarzgeldbekämpfungsgesetz verschärft

4. Aus für ELENA: Offener Brief an die DATEV, das Gehaltsprogramm so schnell wie möglich zu bereinigen

Sehr geehrte Mandantinnen und Mandanten,

 

lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende, werden sich die beteiligten Bundesminister gedacht haben und haben Mitte Juli das Ende von ELENA beschlossen: zwei Jahre zu spät und nachdem von der öffentlichen Hand rund 100 Mio. € und auf Arbeitgeberseite wohl ein Mehrfaches davon in den Sand gesetzt wurden. Trotzdem eine gute Nachricht, weil ein System, das im Jahr 350 Millionen Datensätze speichert, wovon nur ein Bruchteil davon gebraucht wird, eklatant gegen das verfassungsrechtliche Gebot der sparsamen Datenspeicherung der öffentlichen Verwaltung verstößt. Einsparungen für die Privatwirtschaft waren ebenfalls nicht absehbar, so dass die Einstellung überfällig war. Das Aus für ELENA sollte sich auch so schnell wie möglich in der Lohnbuchführung niederschlagen. Deshalb habe ich die DATEV, die sich als Mitentwicklerin von ELENA noch völlig bedeckt hält, aufgefordert, so schnell wie möglich das Lohnprogramm anzupassen und überflüssige Eingaben zu eliminieren.

 

In der Woche vom 13. - 17. August bleibt die Kanzlei am Dienstag und Mittwoch geschlossen. Ich wünsche Ihnen eine erholsame Urlaubszeit, oder zumindest, falls Sie sich keine Auszeit gönnen, eine endlich mal des Namens würdige Sommerzeit.

 

 

RA Peter Eller und sein Kanzleiteam

 

 

1. Abgabe- und Zahlungstermine August 2011

- Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung für Juni 2011 (bei  Dauerfristverlängerung) oder für Juli 2011 (ohne) sowie Lohnsteueranmeldung Juli 2011:                               10.08.11

- Schonfrist für Zahlung (Eingang auf Finanzamtskonto u. wenn 15.08. Feiertag):16.08.11

- Abgabe der ZM für Mai 2011 (bei monatlicher Abgabe)                                               25.08.11

 

- Fälligkeit der Gewerbesteuer-Vz. für 3. Quartal 2011 (wenn 15.08. Feiertag):                    16.08.11

- Schonfrist für Zahlung (Eingang a.d. kommun. Konto u. wenn 15.08. Feiertag): 19.08.11

 

 

2. Steuervereinfachungsgesetz und damit die Erleichterung bei der elektronischen Rechnungsstellung vorerst gescheitert

 

Der Bundesrat hat am 08.07.2011 nun doch nicht das Steuervereinfachungsgesetz durchgewunken, insbesondere weil sich der Bundesrat an der zweijährigen Veranlagungsmöglichkeit störte. Damit ist auch die Erleichterung bei der elektronischen Rechnungsstellung vorerst nicht Gesetz geworden. Falls der Bundesrat zu einem späteren Zeitpunkt noch zustimmen sollte, was erst nach der Sommerpause zu erwarten ist, so ist die rückwirkende Anwendung des Gesetzes zum 01.Juli 2011 nicht mehr vorstellbar. Wir werden Sie in einem der nächsten Mandanten-Rundschreiben rechtzeitig darüber informieren.

 

 

3. Strafbefreiende Selbstanzeige durch Schwarzgeldbekämpfungsgesetz verschärft

Das Instrument der strafbefreienden Selbstanzeige ist verschärft worden. Am Wichtigsten ist dabei, dass das bisherige „ Matten“-Prinzip ersetzt wurde durch das „Bekanntgabe”-Prinzip: Konnte bisher eine strafbefreiende Selbstanzeige abgegeben werden, so lange bei einer angekündigten Betriebsprüfung der Prüfer den Ort der Betriebsprüfung nicht betreten hat, ist eine Selbstanzeige jetzt ausgeschlossen, sobald die Prüfungsanordnung bekannt gegeben wurde, also nach Zugang der Prüfungsanordnung beim Steuerpflichtigen.

 

Außerdem ist eine Selbstanzeige dann wirkungslos, wenn der hinterzogene Betrag je Tat 50.000 € übersteigt. In diesem Fall ist eine Strafbefreiung nur noch möglich, wenn 5% der hinterzogenen Steuern in einer von der Finanzbehörde gesetzten Frist zusätzlich bezahlt werden.

 

Ferner ist eine Teilselbstanzeige nach dem Willen des Gesetzgebers nicht mehr möglich: Bei einer Selbstanzeige muss also alles offen gelegt werden und so zusagen reiner Tisch gemacht werden. Gesetzlich nicht geregelt ist aber weiter die unbewusste falsche Teilselbstanzeige, wenn also der Selbstanzeiger gutgläubig davon ausgeht, dass er alle nicht erklärten Einkünfte angezeigt hat. Auch die Bagatellgrenze von 5 – 10 %, die greift, wenn die vom Anzeiger berechnete Steuer zu niedrig ist, bleibt nach der Gesetzesnovelle ungeregelt und damit umstritten. Die neuen Vorschriften zur Selbstanzeige in § 371 AO wurden im Rahmen des Schwarzgeldbekämpfungsgesetzes vom 28.04.2011 geändert.

 

 

4. Aus für ELENA: Offener Brief an die DATEV, das Gehaltsprogramm so schnell wie möglich zu bereinigen

 

An den Vorstand der DATEV                                                                        22.07.2011

 

Das politische Aus von ELENA sollte der DATEV-Vorstand zum Anlass nehmen, seine verfehlte Politik der zentralen Datenspeicherung zu überdenken.

 

Die DATEV hat sich maßgeblich bei der Entwicklung der Datenkrake ELENA engagiert, hat in diesem Zuge die Preise erhöht (0,05 € je Monat und AN) und hat damit zu einer gigantischen Geldverschwendung und Belastung vor allem von Kleinunternehmern und Mittelstand beigetragen. Schon anlässlich der Hinauszögerung des Anwendungsstarts um zwei Jahre hat die DATEV nichts unternommen. Bei der DATEV gab und gibt es keine Möglichkeit, die Übermittlung der ELENA-Daten zu blockieren.

 

Auf der Startseite der DATEV findet sich auch Tage nach dem Ausstiegsbeschluss kein Hinweis, welche Konsequenzen die DATEV daraus zieht.

 

Im Jahr 2010 sind im Zuge des ELENA-Verfahrens bereits über 350 Millionen Datensätze gespeichert worden. Bis Ende 2011 würden über 700 Millionen Datensätze gespeichert, ohne dass sie je irgendeine Verwendung finden hätten können. Ich habe Sie übrigens bereits mit meinem Schreiben vom 05.12.2008 auf den Missstand der überbordenden Datensammelwut – auch bei der DATEV – hingewiesen.

 

Ich fordere Sie daher auf, die mit ELENA begründete Preiserhöhung zurückzunehmen und die nunmehr endgültig völlig überflüssige Datenerhebung so bald als möglich aus dem Programm zu eliminieren.

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