Adressat des Steuerbescheides missverständlich bezeichnet: Alle nur denkbaren zutreffenden Adressaten sollten Rechtsmittel einlegenBFH stärkt in bedenklicher Weise schlampigen Finanzämtern den Rücken
Aktiva, die in der Bilanz vergessen wurden, begründen eine gebotene BilanzberichtigungBFH lehnt es ab, eine unzulässige Bilanzänderung anzunehmen, auch wenn eine Sonderabschrei-bung erstmals in Anspruch genommen wird
Amtsveranlagung, wenn die positive Summe der Einkünfte oder auch die negative Summe der Einkünfte mehr als 410 EUR beträgtBFH lässt keine Saldierung zu, so dass in vielen Fällen die Zwei-Jahres-Falle vermieden wird
Betriebsprüfung: ist sie einmal angeordnet, kann sie selten verhindert werden. Die Rechtsprechung lässt dem Finanzamt freie Hand bei der Auswahl der „Opfer”.
Datenzugriff des Finanzamtes: gescannte Belege müssen (nur) lesbar gemacht werdenErste BFH-Entscheidung zur digitalen Betriebsprüfung räumt dem Finanzamt den Zugriff auf alle Konten der Finanzbuchhaltung ein
Einspruchsverfahren: Kostenersatz via AmtshaftungsanspruchSchadensersatz auch bei unrechtmäßiger Beschlagnahme von Fernsehgeräten und Computern möglich
Einwurf-Einschreiben beweist nicht den ZugangOLG Köblenz bestätigt die bisherige Rechtsprechung
Kontrollmeldeverfahren: Durch Jahresmeldungen bürokratischen Aufwand vermeiden.Der Steuerabzug nach § 50a Abs. 1 Nr. 3 EStG ist dann bei Einzelleistungen von Rechteinhabern bis zur Höhe von 5.500 € nicht erforderlich. (01.07.2010)
Online-Kontoauszüge: Finanzverwaltung erkennt deren Ausdruck nicht anEine Verfügung der OFD München vom 06.08.2004 ist ohne ausreichende Stütze im Gesetz
Verbindliche Auskunft: Sind die neu eingeführten Gebühren des Finanzamts steuerlich nicht abziehbar?BMF-Schreiben geht von steuerlich nicht abzugfähigen Nebenleistungen aus
Verlustrücktrag unabhängig von der Bestandskraft des Steuerbescheides im Verlust- und RücktragsjahrBFH entscheidet über ein Urteil des FG Köln, das die anders lautenden R 115 Abs. 5 Satz 1 und 2 der Einkommensteuerrichtlinien verwirft
Verspätungszuschläge müssen grundsätzlich mit dem Bescheid festgesetzt werden.BFH verlangt von den Finanzämtern, Abweichungen von dieser Regel genau zu begründen. (23.08.2010)