1%-Regelung bei zwei Fahrzeugen: Freie Wahl zur Fahrtenbuchführung bei jedem FahrzeugDie pauschale Ermittlung ist seit 2006 allerdings nur bei einer betrieblichen Nutzung über 50% zulässig (Aktualisiert 08.09.2006)
1%-Regelung nur noch bei Fahrzeugen mit mehr als 50 % betrieblicher NutzungNegative Folgen können teilweise vermieden werden (Aktualisiert 08.09.2006).
1%-Regelung: Bei gemischt genutzten Fahrzeugen Umsatz- und Einkommensteuer sparenBFH entscheidet allerdings in einem Revisionsverfahren, ob auch im Einkommensteuerrecht die niedrigere Umsatzsteuer auf die Nutzungsentnahme maßgeblich ist. (16.08.2010)
Betriebliches Fahrzeug: angemessen auch in der LuxuskategorieOb das auch für die Ansparabschreibung gilt, muss nun der BFH entscheiden
Elektronisches Fahrtenbuch nur eingeschränkt anerkanntBFH verwirft Excel-Tabelle als Fahrtenbuch (aktualisiert 27.03.2006)
Fahrtenbuch bei betrieblichen Pkws von Unternehmern fast ausnahmslos erforderlichAnders bei Fahrzeugen, deren Merkmale eindeutig auf eine ausschließlich betriebliche Nutzung zugeschnitten sind. (16.06.2009).
Fahrtenbuch: Nur allerkleinste Mängel sind laut BFH-Rechtsprechung unschädlichFinanzgericht Düsseldorf lässt allerdings Abweichungen gegenüber den Angaben eines Routen-planers von bis zu 1,5% zu. (aktualisiert 12.05.2009).
Fahrtenbuchführung: Ab welchen Grenzwerten ist sie steuerlich günstiger?Es kommt auf den geschätzten betrieblichen Anteil im Verhältnis zum Bruttolistenpreis an. (01.07.2010)
Firmen-Pkw: 1%-Regelung gilt für den gesamten Fuhrpark, wenn keine Fahrtenbücher geführt werden.Ausgenommen sind laut Urteil des Bundesfinanzhofs vom 18.12.2008 nur betriebliche Fahrzeuge, deren Merkmale sie eindeutig als betriebliche Fahrzeuge bestimmen. (03.02.2009).
Firmen-Pkws: Ausschluss der Privatnutzung durch Arbeitnehmer und KontrollanforderungenZwei Finanzgerichtsurteile bremsen bei den Anforderungen an die Überwachung des Verbotes (14.07.2005).
Firmenwagenüberlassung an Arbeitnehmer: Kein geldwerter Vorteil bei angemessener Gegenleistung des Arbeitnehmers25.04.2005
Investitionsabzugsbetrag bei gemischt genutzten BetriebsfahrzeugenFinanzamt verlangt Fahrtenbuch zum Nachweis der untergeordneten privaten Benutzung von höchstens 10 Prozent. (aktualisiert: 10.06.2010)
Lineare AfA ist zwingend bis auf den Erinnerungswert fortzusetzenFG Hamburg lässt es nicht zu, nur bis zu einem angenommenen Entnahmewert abzuschreiben (02.11.2006).
Luxusfahrzeuge: Eingeschränkte Abzugsmöglichkeit, wenn der Repräsentationsaufwand für den Unternehmer nicht notwendig istFinanzgericht Saarland schließt sich positiven Urteilen nicht an und zieht die Grenze bei 51.100 €. (aktualisiert 02.03.2009)
Spekulationsverlust geltend machen beim Verkauf von Privatvermögen innerhalb eines Jahres nach AnschaffungBFH sieht keine Anweisung im Gesetz, Gebrauchsgüter des täglichen Lebens aus dem Bereich des § 23 EStG auszunehmen (08.09.2008)
Werbeaufschriften beim Betriebsfahrzeugen: Lackierungskosten sind sofort abzugsfähigFG München lehnt Behandlung als Anschaffungskosten ab (31.10.2006)
Zuzahlungen des Arbeitnehmers zu den Anschaffungskosten eines Firmenfahrzeuges sind uneingeschränkt als Werbungskosten abzugsfähigZuzahlungen zu den laufenden Betriebskosten werden dagegen nur bei Führung eines Fahrtenbuches als Werbungskosten anerkannt (24.01.2008)