Betriebsaufspaltung: Steuerfalle Dauerschuldzinsen – sie sind bei weitergereichten Darlehen doppelt zu berücksichtigenBei wechselseitigen Darlehen ist ferner keine Saldierung möglich
Gewerbesteuerfreibetrag für Personengesellschaften auch für eine Kapitalgesellschaft, an der sich eine andere Kapitalgesellschaft als atypisch stiller Gesellschafter beteiligtBFH lässt keine Ausnahmeauslegung gegen den Gesetzeswortlaut des § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 GewStG zu