Arbeitszimmer an Arbeitgeber vermieten: Rechtsprechung lässt dies in Ausnahmefällen zu.Das Fremdbesitzermodell als zulässiges Gestaltungsmodell auch nach dem Spruch des Bundesverfassungsgerichts vom Juli 2010. (aktualisiert 02.08.2010)
Arbeitszimmer muss zur Einkünfteerzielung auch nach dem Spruch des Bundesverfassungsgerichts vom Juli 2010 notwendig sein.Problematisch ist dies bei Vermietungs- und Kapitaleinkünften. (aktualisiert 02.08.2010)
Arbeitszimmer ohne räumlichen Zusammenhang mit der Wohnung: Kosten sind abzugsfähigBFH-Rechtsprechung zum „außerhäuslichen” Arbeitszimmer gilt auch unter der neuen Rechtslage 2007 fort (aktualisiert 21.05.2007)
Arbeitszimmer: Abzug der Kosten nur bei Mittelpunkt der gesamten betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit auch nach dem Spruch des Bundesverfassungsgerichts vom Juli 2010 Ausnahmen gelten nach einem BFH-Urteil nur für überwiegend als häusliche Betriebsräume d.h. als Werkstatt, Tonstudio oder Lagerraum genutzte häusliche Räume (Rechtslage ab 2007). (aktualisiert 02.08.2010)
Arbeitszimmer: Die gesetzlichen Beschränkungen gelten laut BFH nicht für andere im häuslichen Rahmen genutzte Betriebsräume.Das Finanzgericht Münster hält demgegenüber den Ausschluss der Arbeitszimmerkosten seit 2007 insbesondere bei Lehrern für verfassungswidrig. (aktualisiert 28.06.2009).
Arbeitszimmer: Voller Abzug bei Außendiensttätigkeit ab 2007 auch nach dem Spruch des Bundesverfassungsgerichts vom Juli 2010 nur sehr eingeschränkt möglichEntscheidend ist nach der fort geltenden BFH-Rechtsprechung eine qualitative Bewertung, wo das Schwergewicht der Leistung erbracht wird. (aktualisiert 02.08.2010)
Arbeitszimmeraufwendungen: gesetzliche Einschränkungen nach dem Spruch des Bundesverfassungsgerichts vom Juli 2010 teilweise und rückwirkend verworfenDie Kosten von Arbeitszimmern sollten in den Fällen, in denen der Arbeitgeber keinen Arbeitsplatz zur Verfügung stellt, wieder angesetzt werden. (aktualisiert 02.08.2010)
Arbeitszimmerkosten: Abzugsfähigkeit bei der Beschäftigung von EhegattenKein Abzug, auch wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten Betätigung des angestellten Ehegatten darstellt (aktualisiert 21.05.2007).
Vorsteuer bei gemischt vermieteten Gebäuden wieder Umsatz abhängig aufteilen!
Vorsteuer für Baumaßnahmen in voller Höhe auch bei Gemeinschaftseigentum abziehbarUrteil des EuGH verlangt lediglich, dass der Miteigentumsanteil den Anteil des Arbeitszimmers an der Gesamtnutzfläche übersteigt (28.04.2005)