Unternehmer

Unternehmer: In welchen Fällen das Finanzamt Existenzgründer als Neuunternehmer anerkennen muss. – 21.12.10

Spruchpraxis von BFH und EuGH wird von der Finanzverwaltung ignoriert.

Das Urteil des BFH vom 23.09.2009 spricht eine klare und unmissverständliche Sprache: „Hat eine natürliche Person durch Anmeldung eines Gewerbes ernsthaft die Absicht bekundet, unternehmerisch i.S. des § 2 UStG tätig zu werden, ist ihr außer in Fällen eines offensichtlichen, auf die Umsatzsteuer bezogenen Missbrauchs auf Antrag eine Steuernummer für Umsatzsteuerzwecke zu erteilen.”

 

Mittlerweile ist zu dem BFH-Urteil erwartungsgemäß ein verkappter Nichtanwendungserlass ergangen (BMF-Schreiben vom 01.07.2010, IV D 3 – S 7420/07/10061:002). Nachdem Nichtanwendungserlasse politisch neuerdings verpönt sind, ergehen Erlasse zu misslichen BFH-Urteilen, die zwar nicht so bezeichnet werden, die im Ergebnis aber einen Nichtanwendungserlass bedeuten. So heißt es im Erlass kaltschnäuzig, dass die Verwaltungspraxis fort gilt, obwohl die Verwaltungspraxis vom BFH mit deutlichen Worten gerügt worden ist. Der Ton des Schreibens ist unerträglich autoritär und eines Rechtsstaats, der die Judikative achtet, nicht würdig.

RA und Fachanwalt für Steuerrecht Peter Eller, München, eller(at)msa.de
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