PKW

1%-Regelung bei zwei Fahrzeugen: Freie Wahl zur Fahrtenbuchführung bei jedem Fahrzeug – 08.09.06

Die pauschale Ermittlung ist seit 2006 allerdings nur bei einer betrieblichen Nutzung über 50% zulässig.

Nach einem neueren Urteil des BFH hat der Steuerpflichtige bei mehreren Fahrzeugen, die betrieblich und privat genutzt werden, bei jedem Fahrzeug die freie Auswahl, ob der Privatanteil nach der 1%-Regelung oder anhand eines Fahrtenbuches zu ermitteln ist. Legt man sich dabei bei einem Fahrzeug auf eine Ermittlungsmethode fest, so ist man beim anderen Fahrzeug nicht schon festgelegt. Der gegenteiligen Auffassung der Finanzverwaltung hat der BFH eine Absage erteilt. Die 1%-Regelung ist meistens die ungünstigere Berechnungsmethode. In folgenden Fällen führt die pauschale Berechnungsmethode zu sehr geringen und im Extremfall zu überhaupt keinem Abzug von Kfz-Kosten:

- bei älteren Fahrzeugen, die bereits abgeschrieben sind, deren Anschaffungskosten
aber als Neuwagen relativ hoch waren (historischen Listenpreis maßgeblich)
- Neufahrzeuge der Luxusklasse mit einem außergewöhnlich hohen Anschaffungs-
preis
- Fahrzeuge, deren betrieblicher Nutzungsanteil hoch bis sehr hoch ist (über 60%)

In folgenden Fällen ist ausnahmsweise die 1%-Regelung günstiger:

- kleinere Fahrzeuge (niedrige Anschaffungskosten)
- relativ niedrige betriebliche Nutzung gegen 50%

Hinweis: Bei einer betrieblichen Nutzung unter 50% ist seit 2006 die Behandlung als betriebliches Fahrzeug ausgeschlossen.

Über die 1%-Pauschalierung zu vermeiden, ist es allerdings in jedem Fall erforderlich, ein penibel geführtes Fahrtenbuch vorzuweisen.

RA und Fachanwalt für Steuerrecht Peter Eller, München, eller(at)msa.de
www.msa.de

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